zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Neue Hürden für Bahn-Privatisierung

Berlin - Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) trifft mit seinen Plänen zur Bahnprivatisierung auf neue Widerstände: Das Bundesinnenministerium erhebt verfassungsrechtliche Bedenken, die von Fachleuten geteilt werden. Die Opposition fordert, Tiefensee müsse sein Konzept grundlegend überarbeiten.

Berlin - Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) trifft mit seinen Plänen zur Bahnprivatisierung auf neue Widerstände: Das Bundesinnenministerium erhebt verfassungsrechtliche Bedenken, die von Fachleuten geteilt werden. Die Opposition fordert, Tiefensee müsse sein Konzept grundlegend überarbeiten. In einem Schreiben des Innenministeriums an das Verkehrsministerium heißt es, es sei fraglich, ob Tiefensees Gesetzentwurf zur Bahnprivatisierung den Ansprüchen gerecht werde, die die Verfassung an die Erfüllung des staatlichen Infrastrukturauftrages stelle. Der Bund sei nach Tiefensees Plänen zwar juristischer Eigentümer der Eisenbahninfrastrukturgesellschaften, gebe aber den unmittelbaren Einfluss auf deren operatives Geschäft auf. Das achtseitige Schreiben, das dem „Handelsblatt“ vorliegt, ist Bestandteil der Ressortabstimmung über Tiefensees Gesetzentwurf. Zuvor hatte bereits das Wirtschaftsministerium Bedenken angemeldet.

Im Kern dreht sich der Streit bei der Privatisierung um die Frage, wie groß der Einfluss des Bundes auf die Bahn-Infrastruktur sein soll. Nach Tiefensees Vorstellungen wird das juristische Eigentum am Netz dem Bund übertragen; das Netz und die Bahn-Tochtergesellschaften für Bahnhöfe und Energieversorgung bleiben aber mindestens 15 Jahre eng mit der Bahn verbunden. Dort sollen sie auch bilanziert werden. Der Bund garantiert jährlich Zahlungen von 2,5 Milliarden Euro für Investitionen in das Netz sowie eine weitere Milliarde Euro für dessen Ausbau.

Der Regensburger Staatsrechtler Robert Uerpmann teilt die verfassungsrechtlichen Bedenken des Innenministeriums: „Das Grundgesetz verlangt, dass der Bund dauerhaft seinen Einfluss auf das Netz geltend machen kann. Er soll nicht nur schlimmste Missbräuche verhindern können, sondern als Volleigentümer gestaltend einwirken. Diesen Anforderungen wird der Gesetzentwurf nicht gerecht“, sagte Uerpmann dem „Handelsblatt“. Würde Tiefensees Plan Realität, hätte der Bund nach Einschätzung Uerpmanns nur eine „leere Hülse“ des Eigentums in der Hand. Ohne ein Änderung der Verfassung lasse sich das Tiefensee-Konzept daher keinesfalls umsetzen.

„Wenn Tiefensee nach dem Debakel mit der Privatisierung der Flugsicherung nun ein verfassungswidriges Bahngesetz vorlegt, ist er nicht mehr zu halten“, sagte Horst Friedrich, verkehrspolitischer Sprecher der FDP. Der Bundespräsident hatte im vergangenen Herbst das Gesetz zur Privatisierung der Deutschen Flugsicherung gestoppt. Der Verkehrsausschuss des Bundestags wird im Mai Staatsrechtler zur Verfassungskonformität des Tiefensee-Modells anhören.

Die Union will den Vorschlag des Verkehrsministers nur unter Bedingungen akzeptieren. Kritik übt sie etwa an der Laufzeit der Vereinbarung zwischen Bund und Bahn. Tiefensee schlägt 15 Jahre vor. Zu lang, findet die Union. „Wir gehen mit einem Wert von zehn Jahren in die Verhandlungen“, sagte Unions-Fraktionsvize Hans-Peter Friedrich (CSU). Friedrich will auch den Wertausgleich, den die Bahn am Ende der Laufzeit zahlen muss, wenn das Netz ganz an den Bund zurückfällt, genauer definieren. „Das ist einer der wichtigsten Knackpunkte. Es kann schließlich nicht sein, dass der Steuerzahler das Netz zweimal bezahlt“, sagte Friedrich. Der Unionspolitiker spricht sich zudem dafür aus, die Rechte der Bundesnetzagentur mit Blick auf das Schienennetz deutlich auszuweiten. Überdies pocht Friedrich darauf, die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, in der die Verwendung der Bundesmittel für das Netz detailliert geregelt werden soll, zunächst für ein Jahr zu erproben. Tiefensee will sich mit einem halben Jahr begnügen. Sollte die Union sich durchsetzen, müsste Bahn-Chef Hartmut Mehdorn seinen Zeitplan erneut verschieben. Friedrich hält das für vertretbar: „Es wäre aus meiner Sicht kein Problem, wenn es erst 2009 zum Börsengang käme.“ str (HB)

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false