zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Neue Prüfung für Selbstständige

BERLIN (aho). Die Bundesregierung will noch in diesem Jahr das umstrittene Gesetz zur Scheinselbstständigkeit überarbeiten.

BERLIN (aho). Die Bundesregierung will noch in diesem Jahr das umstrittene Gesetz zur Scheinselbstständigkeit überarbeiten. Das hat der Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Klaus Achenbach, am Montag angekündigt. Die Änderungen sollen rückwirkend zum Januar gelten. Die Novelle basiert auf dem Abschlussbericht der Kommission zur Scheinselbstständigkeit, ihr Ergebnis soll Ende Oktober vorliegen. Am Montag stellte Kommissionspräsident Thomas Dieterich erste Zwischenergebnisse vor. Die Wirtschaft hält die Änderungen weiterhin für unzureichend.uf aos03-Dieterich präsentierte die Neuregelungen, auf die sich die Kommission bereits vor drei Wochen geeinigt hatte. Das Gremium, in dem Experten von SPD und Grünen sowie unabhängige Fachleute sitzen, will besonders die "Vermutungsregel" besser in das Rechtssystem einfügen, sagte Dieterich, der früher Präsident des Bundesarbeitsgerichts war. Danach sollen die Sozialversicherungen Personen nur dann als Scheinselbstständige einstufen, wenn der Betroffene Auskünfte verweigert. Außerdem sollen die Kriterien zur Scheinselbstständigkeit ergänzt werden. Wer bislang zwei von vier Kriterien erfüllte, galt als scheinselbstständig und mußte Sozialabgaben zahlen. Dazu gehörten etwa, dass der Betroffene außer Familienangehörigen keine weiteren sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, regelmäßig nur für einen Auftraggeber arbeitet, Weisungen eines Arbeitgebers unterliegt und nicht selbst als Unternehmer am Markt auftritt.Künftig müssen drei von fünf Kriterien erfüllt sein. Hintergrund sind verfassungsrechtliche Bedenken. Nach Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung in Nürnberg wären von der bisherigen Regelung 800 000 Menschen betroffen gewesen, obwohl es nur etwa 170 000 Scheinselbstständige gebe, heißt es in dem Zwischenbericht. Als zusätzliches Kriterium zur Scheinselbstständigkeit sollen die Sozialversicherungen jetzt prüfen, ob die entsprechende Tätigkeit früher nicht im Rahmen einer festen Anstellung ausgeübt worden ist. Außerdem gelten Familienangehörige demnächst als Arbeitnehmer - vorausgesetzt sie verdienen mehr als 630 DM im Monat und zahlen Sozialabgaben. Schließlich sollen die Kriterien präzisiert und so geändert werden, dass sie Existenzgründer nicht behindern. Wer beispielsweise nur für einen Auftraggeber arbeitet, müsse dies dauerhaft tun und nicht nur in einer Gründungsphase. Ansonsten gelte für ihn das entsprechende Kriterium, sagte Dieterich. Außerdem müsse der Betroffene eine Leistung erbringen, die typisch für die Arbeit eines Festangestellten ist - etwa wie andere Beschäftigte des Unternehmers.Der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) kritisierte die Vorschläge der Kommission als unzureichend. Statt den "unseligen Katalog der Vermutungskriterien abzuschaffen", werde dieser noch erweitert. Der DIHT verlangt deshalb die Kriterien ganz zu streichen. Für die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände zeigt der Bericht, dass es sich bei dem Gesetz um einen Schnellschuss gehandelt habe.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false