zum Hauptinhalt
Neubauten. Bei der Vermietung von Wohnraum zahlt künftig derjenige den Makler, der seine Dienste in Anspruch genommen hat

© Christoph Schmidt/dpa

Neue Regeln auf dem Wohnungsmarkt: Makler scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht

Für die Vermietung von Wohnraum zahlt künftig derjenige den Makler, der seine Dienste in Anspruch genommen hat. Zwei Immobilienmakler hatten dagegen vor dem Verfassungsgericht geklagt. Vergeblich - die neuen Regeln gelten ab 1. Juni.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag zweier Immobilienmakler abgelehnt, mit dem diese das Inkrafttreten des sogenannten Bestellerprinzips verhindern wollten. Die Antragsteller hätten nicht hinreichend belegt, dass das Gesetz sie oder ihren ganzen Berufsstand existenziell bedrohe, hieß es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. (Az.: 1 BvQ 9/15). Das Bestellerprinzip soll am 1. Juni in Kraft treten. Danach zahlt bei der Vermietung von Wohnraum derjenige den Makler, der seine Dienste in Anspruch genommen hat - und das sind in der Regel die Vermieter. dpa

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false