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Wirtschaft: Neue Regeln für den Wettbewerb

Die Zeit radikaler Preissenkungen im Festnetz ist vorbei – unsicher ist, was das neue Gesetz bringt

Beim Telefonieren im Festnetz kennen die Preise seit Jahren nur eine Richtung: nach unten. Doch viel Spielraum für weitere Preissenkungen sehen Experten nicht mehr. Im Gegenteil, in manchen Fällen könnten die Tarife wieder etwas anziehen. Doch wie sich die Preise im kommenden Jahr entwickeln werden, hängt auch vom Gesetzgeber ab. 2004 wird es ein neues Telekommunikationsgesetz (TKG) geben, das den Weg für die künftige Regulierungspolitik beschreibt. Es wird entscheidend dafür sein, nach welchen Regeln die Deutsche Telekom und ihre Wettbewerber künftig auf dem Markt agieren können. Mit dem Inkrafttreten wird jedoch erst im Mai oder Juni gerechnet.

Für die nächste Zeit erwartet Telekommunikationsexperte Torsten Gerpott, Professor an der Mercator-Universität in Duisburg, bei Auslandsgesprächen Preissenkungen nur noch bei Verbindungen in einzelne Länder. Bei Ferngesprächen innerhalb Deutschlands seien dagegen zuletzt bei manchen Anbietern schon Preissteigerungen zu beobachten. „Da schon etliche Unternehmen ausgeschieden sind, gibt es weniger Wettbewerbsdruck“, sagt Gerpott. Für die noch verbliebenen Wettbewerber der Deutschen Telekom hat sich die Situation zwar zuletzt etwas entspannt. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in Bonn hat im November die Preise, die die Wettbewerber der Telekom zahlen müssen, wenn sie ihr Netz mit dem Netz der Telekom zusammenschalten wollen, im Schnitt um 9,5 Prozent gesenkt. Umgerechnet auf die Preise für Ferngespräche, die schon tagsüber weniger als zwei Cent kosten, sei da aber allenfalls eine Preissenkung „im Staubkörnchenbereich“ drin, sagt Gerpott.

Preissteigerungen bei Ortsgesprächen

Im Ortsnetz rechnet Gerpott sogar mit Preissteigerungen. Spürbaren Wettbewerb im Ortsnetz hat die Telekom überhaupt erst in diesem Jahr bekommen. Erst im April wurde hier Call-by-Call eingeführt. Beim Call-by-Call kann der Kunde vor jedem Gespräch entscheiden, über welchen Anbieter er telefonieren will. Dazu muss er nur die jeweilige Netzvorwahl des gewünschten Anbieters wählen. Bei Auslands- und Ferngesprächen gibt es Call-by- Call bereits seit der Liberalisierung des Marktes im Jahr 1998. Das Call-by-Call-Verfahren ist bei deutschen Kunden mit Abstand die meistgewählte Möglichkeit, alternative Angebote zur Telekom zu nutzen. Drei von zehn Haushalten tun es, ergab eine aktuelle Studie.

Seit es diese Möglichkeit auch im Ortsnetz gibt, konnten Kunden schon ab einem Cent pro Minute Ortsgespräche führen. „Das sind Angebote, die nicht kostendeckend sind“, sagt Gerpott. Einer der ersten Anbieter, die mit dem Ein- Cent-Angebot auf den Markt kamen, war 01051 Telecom. Inzwischen hat der Anbieter den Preis tagsüber schon auf 1,5 Cent angehoben. Mit diesem Angebot arbeite 01051 nun kostendeckend, sagt Geschäftsführer Thomas Rühmer. „Damit machen wir nicht die großen Gewinne“, sagt Rühmer. „Aber das Produkt weckt beim Endverbraucher besondere Aufmerksamkeit für das Call-by- Call-Verfahren. Daher ist es für uns interessant, es günstig anzubieten.“ Große Bewegungen bei den Preisen erwartet Rühmer im kommenden Jahr nicht – weder im Ortsnetz noch bei Fern- und Auslandsgesprächen. „Die Zeit der radikalen Preisänderungen ist vorbei.“

Was dennoch für einen möglichen Anstieg der Call-by-Call-Preise im Ortsnetz spricht: Die Regulierungsbehörde hat entschieden, dass Call-by-Call nicht mehr über die Vorwahlen 0190 und 0900 angeboten werden darf. Die Nummern sind nämlich dafür vorgesehen, höherwertige Dienstleistungen über die Telefonrechnung abrechnen zu können. Einige Firmen nutzen sie jedoch auch für das Angebot billiger Call-by-Call-Gespräche. Die Angebote waren sogar besonders billig, weil Anbieter hier weniger in eigene Technik investieren mussten. „Beim regulären Call-by-Call sind die Auflagen höher“, sagt Christian Fueg vom Internetratgeber www.billiger-telefonieren.de im Internet. „Ich kann mir vorstellen, dass die besonders günstigen Angebote im Ortsnetz künftig nicht mehr haltbar sein werden“, sagt er. Mit deutlichen Preiserhöhungen auf dem Markt durch den Wegfall der 0190er-Anbieter rechnet Fueg jedoch nicht.

Auch von der Einführung des neuen Telekommunikationsgesetzes erwartet Gerpott zunächst keine großen Veränderungen für den Verbraucher. „Es wird den Wettbewerbern weder die Beine wegziehen, noch der Telekom den Boden unter den Füßen wegreißen“, sagt er. Doch über einige wichtige Punkte besteht immer noch Streit.

Rechnungen schreiben

So versucht die Telekom zum Beispiel schon seit langem, sich von der ungeliebten Verpflichtung zu befreien, auf ihren Rechnungen auch die Beträge für die konkurrierenden Call- by-Call-Anbieter auszuweisen. Zwar muss sie bei säumigen Kunden die offenen Beträge für die Wettbewerber nicht mehr anmahnen und eintreiben. In Rechnung stellen muss sie sie aber immer noch.

Der Hintergrund: Call-by-Call funktioniert in der Regel ohne Anmeldung. Das heißt, der Anbieter kennt seine Kunden nicht einmal. Eine verpflichtende Anmeldung würde dies Problem zwar lösen, da der Kunde aber gleich mehrere Call-by- Call-Anbieter nutzen kann, belaufen sich die Rechnungsbeträge mancher Anbieter aber oftmals nur auf wenige Cent – geringer als das Porto für die Rechnung. Müssten die Anbieter also eigene Rechnungen verschicken, müssten sie entweder die Preise anheben oder das Geschäft aufgeben. Die Telekom, bei der noch immer mehr als 90 Prozent der Kunden ihren Anschluss haben, nimmt bei jeder Rechnung im Gegensatz dazu wenigstens die Grundgebühr (also mindestens 15,66 Euro) ein.

„Ich gehe davon aus, dass die Rahmenbedingungen für Call-by-Call auch mit dem neuen Gesetz stabil bleiben werden, damit der Wettbewerb weiter gewährleistet wird“, sagt Rühmer von 01051. Sicher sei er sich aber erst, wenn das Gesetz tatsächlich verabschiedet ist. Foto: Mike Wolff

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