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Die Finanzagentur gibt die Bundeswertpapiere heraus, über die sich der Staat Geld leiht. Schatzbriefe gehören nicht mehr dazu.

© dpa

Neue Spielregeln: Was sich 2013 für Anleger und Sparer ändert

Kleine Verbesserungen und mehr Kontrolle – aber auch den Abschied von alten Scheinchen und einem Anlegerliebling: Sparer und Anleger müssen sich auf eine Reihe von Neuerungen einstellen.

TSCHÜSS SCHÄTZCHEN

574 Mal hat der Staat seine „Schätzchen“ schon unters Volks gebracht. Seit Neujahr ist damit Schluss: Der Bund hat Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze und seine Tagesanleihe endgültig beerdigt. Zwar verwaltet die Finanzagentur – die Herrin über die Staatsschulden – 142 alte Papiere auf rund 330 000 Konten solange weiter, bis das letzte laufende Schätzchen 2019 zurückgezahlt ist. Dennoch geht 2013 eine Ära zu Ende: Privatanleger, die dem Staat Geld leihen möchten, müssen sich nun auf börsengehandelte Bundesanleihen, Bundesobligationen und Bundesschatzanweisungen beschränken und damit während der Laufzeit ein Kursrisiko tragen. Gleichzeitig wird es für neue Anleger teurer: Denn der Staat schafft auch die kostenlose Verwaltung seiner Schuldpapiere über die Finanzagentur ab. Anleihen und Obligationen, die nach dem 11. September 2012 emittiert wurden, muss der Anleger über eine Bank kaufen, dort im Depot lagern – und Gebühren dafür bezahlen. Angesichts extrem niedriger Zinsen sinkt damit die Rendite weiter.

IMMOFONDS RELOADED

Wer ab Januar einen Offenen Immobilienfonds kauft, muss wissen: Weil Immobilien langfristig orientierte Anlagen sind und nicht ohne Verluste rasch verkauft werden können, wird künftig auch vom Privatanleger mehr Sitzfleisch erwartet. 24 Monate muss der Anleger seine Fonds-Anteile künftig halten, bevor er sie wieder verkaufen kann. Gleichzeitig muss er dem Fonds zwölf Monate vorher unwiderruflich mitteilen, dass er die Papiere verkaufen will. Nötig geworden waren die Änderungen, weil im Zug der Finanzkrise Scharen von Anlegern plötzlich Gelder aus den Fonds abziehen wollten, um Liquidität zu schaffen. Die Fonds waren deshalb gezwungen, ihre Papiere temporär auf Eis zu legen und Immobilien rasch zu verkaufen, um die Rückgabewünsche der Anleger zu befriedigen. Mehreren Fonds gelang dies nicht zeitgerecht, sie mussten schließlich erneut schließen oder abgewickelt werden. Die neuen Fristen sollen den Fondsmanagern künftig helfen, ihre Investitionen und die Liquiditätssteuerung besser in den Griff zu bekommen. Betroffen sind jedoch nur größere Anleger, die mehr als 30 000 Euro pro Fonds und Halbjahr verkaufen wollen. Auch für Altanleger gelten die neuen Spielregeln nicht.

NEUGIERIGER FISKUS

Wer wenig verdient, zahlt keine Steuern. Deswegen erhalten Bürger, deren steuerpflichtige Einkünfte ab diesem Jahr 8130 Euro (16 260 bei Verheirateten) nicht überschreiten, vom Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV). Die NV ist nützlich, wenn der Bürger über Kapitaleinkünfte jenseits des Freibetrags von 801 (1602) Euro verfügt. Denn die Bank erhebt mit NV auch dann keine Abgeltungssteuer, wenn die Erträge über der freigestellten Summe liegen. Ein Freistellungsauftrag ist dann also nicht notwendig. Dies wird auch 2013 so bleiben. Neu ist jedoch: Banken und Sparkassen müssen die freigestellten Kapitalerträge trotzdem dem Bundeszentralamt für Steuern in Bonn melden. Auch der steuerbefreite Bankkunde wird also intensiver durchleuchtet. Übrigens: Die NV lohnt sich beispielsweise für Rentner, Studenten, Kinder oder andere Menschen mit eher niedrigem oder ohne Arbeitseinkommen-, aber gewissen Kapitaleinkünften. Mit NV können damit Vorauszahlungen an das Finanzamt und eine mühsame Steuererklärung vermieden werden, über die zu viel gezahlte Beträge zwar erstattet würden, jedoch erst viel später.

GRAUER KAPITALMARKT 

In Kraft getreten ist zum Jahresbeginn auch die zweite Stufe des Vermögensanlagengesetzes. Die rund 80 000 freiberuflichen Finanzvermittler müssen nun gewisse Regeln einhalten, wenn sie Produkte des so genannten Grauen Kapitalmarktes verkaufen. Dazu gehören vor allem geschlossene Fonds wie Schiffspapiere, aber auch andere Unternehmensbeteiligungen. In diesem Marktsegment tummelten sich bisher gerne auch schwarze Schafe mit unseriösen Angeboten. Nun müssen sich alle freien Verkäufer bei den Gewerbeämtern registrieren lassen, eine Sachkundeprüfung bei den Industrie- und Handelskammern ablegen und eine Berufshaftpflicht zum Schutz vor Falschberatung abschließen. Wie Bankberater müssen sie zudem anlegergerecht beraten, Beratungsprotokolle anfertigen und ihre Provisionen offenlegen. Zudem erhalten die Anleger nun auch von den freien Vermittlern kurze Informationsblätter mit den wichtigsten Daten über die verkauften Papiere. Bisher konnte jeder Graumarkt-Produkte vertreiben, auch ohne jede Sachkenntnis. Selbst bei eklatanter Falschberatung war bei den Ein-Mann-Betrieben dann meist nichts zu holen.

RIESTER ENTRÜMPELN

Weil der Wohn-Riester – also die Nutzung der Riester-Altersvorsorge zur Finanzierung von selbst genutzten Immobilien – immer beliebter wird, hat die Bundesregierung die komplizierten Bedingungen entrümpelt. Der Riestersparer darf nun Kapital nicht mehr nur zu zwei Terminen (am Beginn der Auszahlungsphase beziehungsweise beim Immobilienkauf) aus dem Vertrag entnehmen, sondern jederzeit. Auch steuerlich wird der Wohn-Riester attraktiver. Bisher wurde das entnommene, aber fiktiv auf dem Förderkonto registrierte Geld mit zwei Prozent verzinst – denn es wird ja in der Rentenphase „nachgelagert“ versteuert. Dieser Zins sinkt nun auf ein Prozent. Mehr Entscheidungsfreiheit erhält der Kunde auch bei der Besteuerung im Alter: Künftig muss er sich nicht bereits am Anfang der Auszahlungsphase festlegen, ob er das Geld auf einen Schlag oder jährlich bis zum 85. Lebensjahr versteuern möchte. Die Regelungen sind Teil des Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes, das vom Parlament noch nicht beschlossen wurde, aber rückwirkend ab 1. Januar gelten soll.

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