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Wirtschaft: Neuer Markt: Reformpläne gehen Experten nicht weit genug

Nach einer Reihe von Skandalen am Neuen Markt sollen Quartalsberichte von Unternehmen ab Januar umfangreicher und weiter standardisiert werden. Die Deutsche Börse AG reagiert mit dem neuen Regelwerk, das bereits Ende Dezember vorgelegt wurde, auf wachsende öffentliche Kritik.

Nach einer Reihe von Skandalen am Neuen Markt sollen Quartalsberichte von Unternehmen ab Januar umfangreicher und weiter standardisiert werden. Die Deutsche Börse AG reagiert mit dem neuen Regelwerk, das bereits Ende Dezember vorgelegt wurde, auf wachsende öffentliche Kritik. Am 1. März wird zudem eine Meldepflicht beim Kauf und Verkauf von Aktien durch das Unternehmen, dessen Vorstand oder den Aufsichtsrat eingeführt. Ziel ist es, die Transparenz am Neuen Markt weiter zu verbessern.

Im Gegensatz zum Optimismus des Börsenvorstandes zeigen sich viele Experten jedoch enttäuscht. So entpuppt sich nach Auffassung von Christian Strenger, Mitglied der Börsensachverständigenkommission und des Aufsichtsrats der DWS Investment GmbH, das überarbeitete Regelwerk als Papiertiger. "Was nützen erweiterte und differenziertere Zwischenabschlüsse, wenn sie nicht von einer unabhängigen Instanz kontrolliert werden", sagte er dem Handelsblatt. Notwendig sei die Überprüfung der Zwischenabschlüsse durch einen Wirtschaftsprüfer.

Ebenso vermisst Strenger die Pflicht, Börsennewcomer vor dem Listing von einem Wirtschaftsprüfer darauf überprüfen zu lassen, ob die Führungs- und Kontrollstruktur den betriebswirtschaftlichen Anforderungen genügt. "Solche Korsettstangen, die eigentlich überfällig sind, kann die Börse am Neuen Markt leichter einziehen, da im Gegensatz zum Geregelten Markt keine umständlichen Gesetzgebungsverfahren notwendig sind", sagte Strenger. Umso bedauerlicher sei es, dass die Deutsche Börse AG diese Möglichkeit offensichtlich nicht nutzen wolle.

Auch Theodor Baums, Leiter des Instituts für Bankrecht an der Universität Frankfurt, erachtet das überarbeitete Regelwerk als nach wie vor als unzureichend. "Ohne eine Überprüfung der Zahlen gibt es keine hinreichende Gewissheit, dass der Schlendrian einiger Gesellschaften aufhört", erklärte er auf Anfrage. Problematisch bezeichneten sowohl Baums als auch Strenger die Meldepflicht für Aktientransaktionen des Unternehmens bzw. deren Organmitglieder (Vorstand, Aufsichtsrat). "Hier muss ein Mindestvolumen festgelegt werden, sonst wird die Öffentlichkeit bei jeder noch so geringen Transaktion mit einer Flut von Ad-hoc-Meldungen überrollt", sagte Baum, "das stumpft ab, so dass dann für wirklich wichtige Bewegungen die Sensibilität fehlt." Baums plädiert außerdem dafür, nachhaltige Verstöße gegen Verhaltensregeln schneller mit einem zwangsweisen Delisting zu ahnden.

Auch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) fordert härtere Strafen für börsennotierte Unternehmen, die ihre Geschäftslage wissentlich falsch darstellen. "Das Strafmaß muss bei Unternehmen, die bewusst falsche Geschäftsprognosen abgeben, erhöht werden", sagte DSW-Geschäftsführer Jörg Pluta.

Eine zu lasche Überprüfung von Gesellschaften, die an die Börse wollen, beklagen auch andere Aktionärsschützer. So forderte bereits im August letzten Jahres die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) schärfere Zulassungsregeln zum Neuen Markt. Die Kritik der Experten verwundert nicht, denn schwere Fehler in der Unternehmensführung und -kontrolle wurden im vergangenen Jahr häufig publik - zwar nicht immer, aber auffällig oft bei Unternehmen des Neuen Marktes. Dabei sind auch Wirtschaftsprüfer und Analysten in das Kreuzfeuer der Kritik geraten.

Externe Beobachter wundern sich, warum in Fällen wie EM.TV, wo eindeutig eine fehlerhafte Buchführung betrieben wurde, der Wirtschaftsprüfer nicht rechtzeitig die Notbremse gezogen hat. Der Chef des bei dem Münchener Filmrechtehändler prüfenden Unternehmens Price Waterhouse Coopers (PWC), Rolf Windmöller, sagte bereits Anfang Dezember, man habe bei EM.TV als Prüfer nicht eingreifen können. Dies sei nur bei Prognosen möglich, die Teil des Geschäftsberichts sind. So recht nachzuvollziehen ist die Position Windmöllers jedoch nicht. Prüfer, die ein Unternehmen als Mandanten im Prinzip das ganze Jahr über begleiten, sollten eigentlich merken, wenn etwas in der Buchhaltung nicht richtig läuft.

Ins Kreuzfeuer der Kritik sind auch die Analysten geraten. Sie empfahlen EM.TVAktien noch kurz bevor das Unternehmen eine Verlustwarnung herausgab. Problematisch erscheint vielen Kritikern insbesondere die Tatsache, dass ein Großteil der Analysten bei einer Bank oder einem institutionellen Anleger beschäftigt sind. Das kann Interessenkonflikte hervorrufen, denn Banken begleiten Start-ups an die Börse und sind oft gleichzeitig Hauptkreditgeber.

Nach Ansicht von SdK-Vertreterin Reinhild Keitel wäre es sinnvoll, eine "BlackoutPeriod" bei Börsengängen einzuführen. "Analysten, deren Banken den Börsengang eines Unternehmens organisieren, sollten drei Monate vor und nach der Emission keine Studien zu der betreffenden Firma mehr veröffentlichen."

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