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Wirtschaft: Neuer Prozess um Sex auf VW-Kosten

„Ich habe große Fehler gemacht“, sagt Ex-Betriebsratschef Volkert zum Auftakt. Die Verantwortung weist er aber anderen zu

Kann ein Betriebsratsmitglied unbefangen über ein anderes Betriebsratsmitglied urteilen? Wie objektiv beurteilt ein VW-Mitarbeiter, der als Industriemechaniker beim Wolfsburger Autokonzern arbeitet, die Affäre um Lustreisen, Millionenspesen und Bordellbesuche des Betriebsrates? Mit diesen Fragen hatte sich die Richterin des Landgerichts Braunschweig, Gerstin Dreyer, am Donnerstag zu befassen, bevor die Staatsanwaltschaft mit der Verlesung der 80-seitigen Anklageschrift beginnen konnte.

Drei Befangenheitsanträge der Verteidigung sorgten am Morgen im großen Saal des Landgerichts für einen turbulenten Auftakt des Strafprozesses gegen Ex-Betriebsratschef Klaus Volkert (64) und den ehemaligen VW- Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer (63). Beide sind in einer Vielzahl von Fällen wegen Untreue beziehungsweise Anstiftung zur Untreue angeklagt.

Gebauers Anwalt, der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki, und Volkerts Verteidiger, Johann Schwenn, hatten mit ihren Anträgen aber nur in einem Fall Erfolg: Einer der bereits vor einem Jahr für den Prozess ausgelosten Schöffen, ein Mitarbeiter von VW, wurde von der Richterin ausgewechselt.

In dem Prozess sollen als Zeugen auch der frühere VW-Vorstandschef und heutige Vorsitzende des Aufsichtsrats, Ferdinand Piëch, aussagen. Geladen ist ferner der ehemalige VW-Personalvorstand Peter Hartz, der wegen seiner Verstrickung in die Affäre vor zehn Monaten bereits zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt worden war.

Die Verlesung der Anklageschrift, die fast zwei Stunden in Anspruch nahm, provozierte am Donnerstag den Protest Schwenns, der darin ein „auf maximale Bloßstellung angelegtes“ Schriftstück sah. Oberstaatsanwalt Ralf Tacke hatte zuvor im Detail die Abrechnungen des „Systems VW“ vorgetragen: Reisen, Flüge, Sprachkurse, Bordellbesuche, Souvenirs – Gebauer organisierte, Hartz zahlte, Volkert, der Betriebsrat und seine Entourage profitierten.

„Ich habe große Fehler gemacht, die ich sehr bedauere.“ Mit diesem Satz begann Volkert sein persönliches Statement. Um nicht den Eindruck eines Geständnisses entstehen zu lassen, stritt er jede strafrechtliche Verantwortung ab. „Ich habe Herrn Hartz nicht dazu angestiftet, Sonderboni an mich zu zahlen“, sagte er. Laut Staatsanwaltschaft hat Volkert über Jahre hinweg fast zwei Millionen Euro an Sonderboni erhalten, ohne dafür eine entsprechende Gegenleistung erbracht zu haben. Auch Gebauer „hatte zu keinem Zeitpunkt den Eindruck, eine strafbare Handlung zu begehen“. Auf Anweisung von Hartz und Volkert habe er nach der Devise „100 Prozent Diskretion, größtmögliche Intransparenz“ Spesen mit VW abgerechnet. Schaden habe er dem Unternehmen keinen zugefügt. Volkert sagte, die an ihn gezahlten Sonderboni seien auf Initiative von Hartz bezahlt worden. Dieser habe wiederum von Piëch die Anweisung erhalten, Volkert solle wie ein Vorstand bezahlt werden. „Auf Augenhöhe“, so der Sprachgebrauch bei VW. Weil er mehr als ein klassischer Betriebsrat, nämlich Manager gewesen sei, sagte Volkert. Er gab an, Piëch selbst Mitte der 90er Jahre auf die Gehaltsfrage angesprochen zu haben. „Herr Piech sagte, ich solle mir keine Gedanken machen. Ich würde behandelt wie ein Markenvorstand, Herr Hartz werde auf mich zukommen“, sagte Volkert. Hartz sei dann auf die Idee mit Sonderboni gekommen. Volkerts Anwalt brachte einen Brief von Piëch an Hartz als Beweismittel in das Verfahren ein, in dem Piëch den Ex-Personalchef angeblich auffordert, Volkert angemessen zu bezahlen.

Auch der von der Staatsanwaltschaft als „Schein-Vertrag“ bezeichnete Vertrag mit seiner brasilianischen Geliebten sei in Ordnung gewesen, sagte Volkert. Er habe ihn gemeinsam mit Hartz verfasst, die Summe habe Hartz später eingetragen. Welche Leistung Volkerts Freundin für ein Honorar von rund 400 000 Euro erbrachte, blieb offen.

Gebauer und Volkert gingen sich gestern aus dem Weg. Aus dem einst „fast freundschaftlichen Verhältnis“ (Gebauer) ist Abneigung geworden. Am 26. November wird der Prozess fortgesetzt.

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