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Wirtschaft: Neuer Streit um eine alte Steuer

Bund und Länder streiten über die Gemeindefinanzen und die Gewerbesteuer. Rechtsexperten halten Pläne für verfassungswidrig

Berlin (uwe/hej). Die Städte und Gemeinden müssen ihren Anteil von rund 830 Millionen Euro an der Flutopferhilfe nicht bezahlen. Das beschloss der Bundestag gestern einstimmig. Dieser Beschluss werde aber keine Auswirkungen auf die Begleichung der Flutschäden haben, sagte der SPDKommunalexperte Bernd Scheelen im Bundestag. Die finanzielle Lücke wird durch das Bundesverkehrsministerium geschlossen, das nun die Beseitigung der Schäden an Bundesstraßen, Autobahnen und anderen bundeseigenen Infrastrukturmaßnahmen übernimmt.

Mit dieser Entscheidung war es mit der Einigkeit zum Thema Gemeindefinanzen aber auch schon vorbei: In allen anderen Punkten – der Übernahme der Sozialhilfekosten für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger durch den Bund und bei der grundlegenden Reform der Gemeindefinanzen – sind Bund und Länder nach wie vor zerstritten.

Schlimmer noch: Die von Bundestag und Bundesrat am Freitag beschlossene Austrocknung von Steueroasen könnte nach Meinung von Rechtsexperten gegen die Verfassung verstoßen. Der Vermittlungsausschuss hatte am Mittwochabend beschlossen, dass künftig der Gewinn einer Tochterfirma dem Ertrag der Muttergesellschaft zugeschlagen wird, wenn die Gemeinde, in der die Tochter ansässig ist, gar keine Gewerbesteuer erhebt oder den Hebesatz von 200 Prozent unterschreitet. Damit soll verhindert werden, dass Konzerne sich durch Buchungstricks ihrer Steuerpflicht entziehen.

Nur: Diese Idee sei weder im Bundestag noch im Bundesrat diskutiert worden, sagte Roland Fabian, Steuerrechtsexperte in der Kanzlei Linklaters Oppenhoff & Rädler, dem Tagesspiegel. Nach der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs dürfe der Vermittlungsausschuss aber im Gesetzgebungsverfahren keine völlig neuen Ideen entwickeln und so die Funktion eines Nebengesetzgebers übernehmen. Die vergleichbare Rechtsfrage hat der Bundesfinanzhofs in anderer Sache bereits dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Angeblich wollen Bundesfinanzminister Hans Eichel und Wirtschaftsminister Wolfgang Clement bereits Anfang Mai Einigungsvorschläge für die grundsätzliche Reform der Gemeindefinanzen unterbreiten. Klar scheint inzwischen zu sein, dass die Bundesregierung und große Teile der SPD-Fraktion prinzipiell an der Gewerbesteuer festhalten wollen. Damit das Aufkommen aus der Steuer aber nicht wie bisher mit jedem Konjunkturtief einbricht, soll die Bemessungsgrundlage für die Steuer verbreitert werden. Außerdem sollen die freien Berufe, deren Einkommen in aller Regel nicht so konjunkturabhängig sind, in die Gewerbesteuerpflicht einbezogen werden.

Die Gewerbesteuer wird von den Unternehmen bezahlt. Wenn die Unternehmen aber keine Gewinne machen, zahlen sie auch keine Gewerbesteuer. Deshalb soll nach dem Willen der Bundesregierung eine Geldquelle gefunden werden, die auch im Abschwung funktioniert.

In einem Schreiben an die Mitglieder der SPD-Fraktion von Anfang der Woche, das dem Tagesspiegel vorliegt, sprechen sich Bernd Scheelen und der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Joachim Poss klar für eine breitere Gewerbesteuer mit Freibeträgen und Anrechnungsmodellen aus. Sie argumentieren, dass die Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer angerechnet werde, so dass sich bei kleinen Unternehmen und Personengesellschaften keine Substanzbesteuerung ergeben könne. Achtzig Prozent des Gewerbesteueraufkommens aus dieser Gruppe würde wieder angerechnet, so dass dann die Besteuerung gar keine zusätzliche Belastung für diese Gruppe sei, sondern „zum größten Teil einen Finanztransfer von Bund und Ländern an die Kommunen darstellt“, begründen die Finanzpolitiker.

Dagegen halten die beiden unionsregierten Länder Baden-Württemberg und Bayern wie der Bundesverband der Deutschen Industrie einen Systemwechsel für erforderlich. Städten und Gemeinden solle das Recht eingeräumt werden solle, einen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer zu verlangen. Schon die Tatsache, dass sich die Kommunen und die Bundestagsfraktion mit Freibeträgen retten müsse, zeige, dass es in konjunkturell schweren Zeiten doch zu einer Substanzbesteuerung komme. Und die treffe nicht nur die kleinen, sondern auch die mittleren und großen Unternehmen.

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