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Mit dem Jahreswechsel wird Manches anders.

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Neuerungen in Kraft: Das ändert sich 2015

Länger Elternzeit, weniger Mietwucher: Was wird 2015 teurer, rentabler oder einfach anders? Das sind die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick.

Der Mindestlohn kommt – ab dem 1. Januar 2015 müssen wenigstens 8,50 Euro pro Stunde gezahlt werden. Das gilt aber nicht für Langzeitarbeitslose, Praktikanten, Ehrenamtliche und Minderjährige. Das Elterngeld Plus verspricht mehr Flexibilität für Familien: Eltern, die Teilzeit arbeiten, können doppelt so lange Förderung durch Elterngeld erhalten wie bisher, also 28 statt 14 Monate. Doch dafür wird dann auch nur die Hälfte des regulären Satzes gezahlt. Die Regelung trifft übrigens nur zu, wenn der Nachwuchs nach dem 1. Juli zur Welt kommt. Arbeiten beide Elternteile mindestens vier Monate lang 25 bis 30 Wochenstunden, erhalten sie einen Partnerschaftsbonus, der vier zusätzliche Fördermonate einbringt. 24 Monate der dreijährigen Elternzeit können fortan noch bis zum achten Geburtstag des Kindes genommen werden.

Empfänger von Arbeitslosengeld II, dem sogenannten Hartz IV, bekommen ab Januar etwas mehr Geld. Die Regelbedarfssätze steigen für Alleinstehende und Alleinerziehende um acht Euro auf 399 Euro im Monat, Ehegatten bekommen fortan 360 Euro. Für Kinder werden monatlich fünf bis sieben Euro mehr gezahlt.

Sozialversicherung

Zwar sinkt der Beitragssatz für die Krankenversicherung von 15,5 auf 14,6 Prozent, doch dürfen Krankenkassen Zusatzbeiträge einfordern. Experten schätzen deren Höhe auf 0,3 bis 0,9 Prozent. Beschäftigte mit höherem Einkommen werden 2015 mehr einzahlen müssen. Die Bemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird von bisher 4050 Euro monatlich auf 4124 Euro angehoben. Außerdem wird die sogenannte Versicherungpflichtgrenze, also die Einkommenshöhe bis zu welcher Arbeitnehmer der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen, von zuletzt 4462,50 Euro Monatseinkommen auf 4575 Euro angehoben. Überdies sinkt der Beitragssatz für die Rentenversicherung – wenn auch nur leicht von 18,9 auf 18,7 Prozent. Gleichsam werden die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung angehoben: 6050 Euro monatlich in den alten Bundesländern, 5200 Euro in den neuen Ländern. Die Pflegeversicherung wird ab sofort um 0,3 Prozentpunkte teurer und beträgt dann 2,34 Prozent des Einkommens. Bei Kinderlosen über 23 Jahren sind es künftig 2,6 Prozent.

Private Altersvorsorge

Für private Rentenversicherungen und Lebensversicherungen, die 2015 abgeschlossen werden, bekommen Verbraucher weniger Geld. Grund dafür ist die Absenkung des Garantiezinses von derzeit 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent. Diesen Zins können Versicherungen ihren Kunden höchstens als Rendite für den Sparanteil zusichern.

Wohnen

Bislang gab es bei Neuvermietungen quasi keine Grenzen in Sachen Mietpreis – da greift jetzt mitunter die „Mietpreisbremse“. Dem Gesetz nach dürfen Mieten in bestimmten Gebieten bei Neubelegungen maximal zehn Prozent teurer sein als die lokal übliche Vergleichsmiete. Auch hohe Maklergebühren für Wohnungssuchende entfallen nach dem Bestellerprinzip: Nur, wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn auch.

Energie

Die Bundesregierung will mit ihrem neuen Klimaschutzpaket künftig 40 Prozent des aktuellen CO2-Ausstoßes pro Jahr eingesparen. Deshalb werden Immobilienbesitzer, die klimagerecht dämmen und sanieren, mit Steuervorteilen belohnt. Ab sofort sollen mindestens zehn Prozent der Sanierungskosten über zehn Jahre von den Steuern abgezogen werden können – konkrete Details werden noch verhandelt. Erstmals wird die Ökostrom-Umlage sinken und zwar von 6,24 auf 6,17 Cent pro Kilowattstunde. Doch nur ein Drittel der Stromversorger will deshalb die Preise senken. Gas dürfte nur für wenige Haushalte günstiger werden – nur jeder zehnte Anbieter stellt Preissenkungen in Aussicht.

Steuersünder

Wer sich dem Finanzamt in der Vergangenheit freiwillig stellte, kam bei Steuerhinterziehung bis zu einer Grenze von 50 000 Euro mit einem blauen Auge davon: Die Schulden mussten zwar gezahlt werden, eine Strafe blieb dann aus. In Zukunft zeigt der Staat aber eine härtere Hand: Steuerhinterziehung ist nur noch bis zu einem Betrag von 25 000 Euro straffrei, darüber werden gestaffelte Strafzuschläge je nach Höhe des hinterzogenen Betrags fällig. Nur vorbestraft sind die Reumütigen dann weiterhin nicht.

Verkehr und Transport

Mit dem Jahreswechsel wird Manches anders.
Mit dem Jahreswechsel wird Manches anders.

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Fahrzeuge können ab dem 1. Januar über ein Web-Portal abgemeldet werden, langfristig soll es online auch die Möglichkeit zur Anmeldung geben. Deshalb erhalten alle ab 2015 neu angemeldeten Fahrzeuge einen QR-Code auf dem Nummernschild und im Fahrzeugschein. Wer umzieht und an seinem alten Kennzeichen hängt, darf es künftig bundesweit behalten, bis er einen neuen Wagen anmeldet – die Höhe der Kfz-Versicherung richtet sich aber trotzdem nach dem Wohnort des Halters.

Fahrer von Elektroautos haben 2015 doppelt Grund zur Freude: Wurde ihr Wagen noch bis Dezember zugelassen, sind sie zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, danach sind es nur noch fünf Jahre. Ab Mitte des Jahres soll es außerdem noch mehr Vorteile geben, etwa eigene Parkplätze und die Möglichkeit, Busspuren zu nutzen.

Höhere Fahrpreise

Die Preise im öffentlichen Nahverkehr ziehen etwas an. Die Tickets im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg werden um durchschnittlich 2,3 Prozent teurer. Eine Einzelfahrkarte im Tarifgebiet AB kostet 10 Cent mehr, also 2,70 Euro. Die Monatskarten werden für die Bereiche AB und ABC um 1,50 Euro teurer. Schwarzfahren soll 2015 richtig ins Geld gehen: Wer erwischt wird, muss anstatt 40 künftig 60 Euro Bußgeld berappen. Die Verordnung tritt aber wohl erst im Frühjahr in Kraft.

Kommunikation

Das Porto für den Standardbrief steigt um zwei Cent auf 62 Cent. Die Rundfunkgebühr soll hingegen leicht sinken – von 17,89 Euro auf dann 17,50 Euro pro Monat

Lebensmittel

Nur auf der Verpackung von Rindfleisch musste bisher die Herkunft angegeben werden. Ab April bekommen Verbraucher die Information auch für Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch. Für unverpacktes und verarbeitetes Fleisch trifft die Regelung nicht zu.

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