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Wirtschaft: Neues Autos, neidische Nachbarn

Die wichtigste Informationsquelle ist natürlich der Steuerpflichtige selbst – durch seine Steuererklärung. Wer auf einmal Eigenheimzulage beantragt, nachdem er stets nur wenig versteuert hat, der muss sich fragen lassen woher er das Geld für ein Haus hat.

Die wichtigste Informationsquelle ist natürlich der Steuerpflichtige selbst – durch seine Steuererklärung. Wer auf einmal Eigenheimzulage beantragt, nachdem er stets nur wenig versteuert hat, der muss sich fragen lassen woher er das Geld für ein Haus hat. Das Gleiche gilt für einen gekauften Geschäftswagen, den der Betrieb nicht finanzieren kann.

Gerichte und Behörden

Besonders sind die Finanzbehörden am Vermögen ihrer Kunden interessiert. Da die Vermögenssteuer sich als verfassungswidrig erwiesen hat, muss das Vermögen aber nicht mehr angegeben werden. Trotzdem müssen die Finanzämter nicht im Nebel stochern. Denn Gerichte und Notare müssen mitteilen, wenn sie einen Grundstückskaufvertrag beurkunden oder eine Umschreibung im Grundbuch vornehmen. Die Standesämter müssen Sterbefälle an die Finanzämter für Erbschaftssteuer mitteilen. Die Gerichte und Notare geben Auskunft, wenn sie Erbscheine ausstellen. Banken, Lebensversicherungen und Vermögensverwalter teilen dem Fiskus den Tod eines Kunden mit. Nicht selten werden so Einkünfte entdeckt, die an der Steuer vorbeigeflossen sind.

Kontrollmitteilungen

Wenn Außenprüfer einen Betrieb prüfen, dann stoßen sie fast zwingend auf Vorgänge, die andere Personen oder Unternehmen betreffen. Wenn zum Beispiel Honorare an einen freien Mitarbeiter gezahlt wurden, kann der Prüfer eine Mitteilung darüber an dessen Finanzamt senden. Das schaut nach, ob das Honorar ordnungsgemäß versteuert wurde. Öffentliche Auftraggeber versenden Kontrollmiteilungen über Honorarverträge. Ab Juli 2005 tritt die EU-Zinsrichtlinie in Kraft. Die EU-Staaten verpflichten sich darin, entweder eine Quellensteuer zu erheben oder Kontendaten auszutauschen.

Xpider-Man

Die Finanzverwaltung sucht aber auch aktiv nach Informationen. Zum Beispiel: Xpider ist ein Programm, das im Auftrag der Steuerfahndung im Internet selbstständig nach Gewerbetreibenden sucht. Dem Steuerrecht ist es nämlich gleich, ob man ein Warenhaus betreibt oder Powerseller bei Ebay ist. Nur kann man sich als Internet-Händler leichter verstecken.

Neidische Nachbarn, entlassene Arbeitnehmer, betrogene Ehepartner

Sie sind die „inoffiziellen“ Mitarbeiter des Finanzamtes. Anonym oder auch nicht, rächen sie sich für erlittenes und vermeintliches Unrecht. Auch diesen Anzeigen wird nachgegangen, wenn sie dafür genug Anhaltspunkte bieten. tn

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