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Wirtschaft: Neues Finanzmarktförderungsgesetz: Schärfere Zähne für Papiertiger

Bislang gilt das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (Bawe) eher als harmloser Papiertiger denn als scharfer Wachhund der Finanzmärkte. "Insiderhandel hat hier zu Lande nur selten sichtbare Konsequenzen", sagt ein Frankfurter Börsenmakler.

Bislang gilt das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (Bawe) eher als harmloser Papiertiger denn als scharfer Wachhund der Finanzmärkte. "Insiderhandel hat hier zu Lande nur selten sichtbare Konsequenzen", sagt ein Frankfurter Börsenmakler. "Da muss viel mehr passieren". Das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz, das der Bundestag am heutigen Freitag verabschieden dürfte, gibt dem Amt nun mehr Macht. "Das Gesetz bringt eine Reihe von Fortschritten", sagt Bawe-Vizepräsident Georg Dreyling. "Die Zähne des viel zitierten Papiertigers werden nachgeschliffen."

Eine Stärkung der Aufsicht erhofft Dreyling sich auch von der geplanten Gründung der neuen Bundesanstalt für Allfinanzdienstleistungsaufsicht. Diese soll ab Mai die drei Aufsichtsämter für den Wertpapierhandel, das Kreditwesen und das Versicherungswesen unter einem Dach vereinen. Ohnehin machte das Bawe kürzlich Schlagzeilen. So sorgten die Beamten für Unruhe bei einer Investorenkonferenz der Deutschen Bank. Nach Beschwerden von Aktienhändlern nahm es Vorermittlungen auf wegen möglicher Verstöße gegen die Pflicht zur Meldung kursrelevanter Informationen (Ad-hoc-Publizität) und Insiderinformationen. Der Ad-hoc-Verdacht war zwar bald ausgeräumt, doch die Insider-Untersuchungen konzentrieren sich mittlerweile konkret auf zwei Firmen. Namen nannte Dreyling allerdings nicht.

Außerdem zogen die Beamten kürzlich die Zügel straffer bei so genannten Ad-hoc-Mitteilungen. Mit diesen müssen die Unternehmen unverzüglich über neue, kursrelevante Tatsachen informieren. Grund: Der Zeitraum, in dem Eingeweihte Insiderinformationen ausnutzen können, soll möglichst kurz gehalten werden. Die Behörde hat Verzögerungen lange toleriert, nun aber ein deutliches Mahnschreiben verschickt. Seitdem geben Unternehmen wichtige Neuigkeiten auch mal zu später Stunde bekannt. So überraschte die Deutsche Telekom am Montagabend um 22.27 Uhr mit der Ankündigung ihrer Dividendenkürzung.

Trotz der jüngsten Vorstöße kritisieren Anlegerschützer und Investoren weiter bestehende Missstände. So missbrauchten viele Unternehmen Ad-hoc-Meldungen noch immer als Werbemedium, kritisiert Rolf Drees vom Fondsverwalter Union Investment. Und die 341 seit 1995 eingeleiteten Insideruntersuchungen führten gerade mal zu 16 rechtskräftigen Verurteilungen. Das Amt darf nur Beweismaterial sammeln. Strafrechtlich Anklage erheben müssen die örtlich zuständigen Staatsanwälte - und die bearbeiten hochkomplexe Finanztransaktionen oft nur ein- oder zweimal in ihrer Karriere. Kein Wunder, dass bislang kaum ein Verfahren bis zum Schuldspruch durchgezogen wurde. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz fordert seit langem, den Bawe-Spezialisten mehr Verantwortung bei Strafverfahren zu geben. Doch nicht einmal der Wunsch der Behörde, bei Insidervergehen wenigstens Bußgelder verhängen zu dürfen, wurde im neuen Gesetz erfüllt. Hintergrund: Im deutschen Föderalismus ist die Strafverfolgung grundsätzlich Sache der Bundesländer.

Dafür stärkt das neue Finanzmarktförderungsgesetz das Bawe an anderer Stelle. So wird die Behörde künftig auch für Kurs- und Marktmanipulation zuständig sein - bislang ebenfalls Länderaufgabe. Gleichzeitig kann das Amt künftig mehr Informationen von den Banken anfordern, um verdächtige Depotbewegungen zu verfolgen. Und schließlich ist der Missbrauch von Pflichtmitteilungen etwa für Werbezwecke künftig ausdrücklich verboten. Um das PapiertigerImage loszuwerden, wird das jedoch nicht reichen. Dazu sind vor allem mehr Verurteilungen wegen Insiderhandels nötig.

tmo, HB

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