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Private und kommunale Entsorgungsunternehmen wetteifern um den Rohstoffmarkt. Umweltverbände kritisieren, dass Deutschland beim Thema Recycling immer noch hinterherhinkt.

© dpa

Neues Gesetz: Der Müll bleibt bei den Kommunen

Das neue Abfallgesetz räumt den kommunalen Entsorgungsunternehmen Vorrang ein. Umweltverbände kritisieren den Gesetzentwurf als wenig ambitioniert.

Berlin - Kurz vor dem Ziel setzten sich doch noch die Kommunen durch und die unterlegene Privatwirtschaft war beleidigt. „Die Zeche für die Abkehr von fairem Wettbewerb muss am Ende der Bürger über höhere Müllgebühren zahlen“, klagte Peter Kurth, der Präsident des Bundesverbandes der Entsorgungswirtschaft. Auf der anderen Seite bemühte man sich, den Sieg nicht allzu laut zu feiern. „Den geänderten Gesetzentwurf können wir mittragen, auch wenn er in wesentlichen Punkten hinter unseren Forderungen zurückbleibt“, ließen Städte- und Landkreistag, Städtebund und kommunale Unternehmen verlauten.

Das federführende Umweltministerium sprach wiederum von einem „fairen Ausgleich zwischen den Interessen der kommunalen und der privaten Entsorgungswirtschaft“ und relativierte diese Einschätzung ein paar Sätze später. „Wenn die Kommune die Wertstoffe der Haushalte selbst effizient erfasst und hochwertig verwertet, soll sie durch gewerbliche Sammlung nicht daran gehindert werden.“ Kurzum: Private Firmen kommen bei der Müllsammlung und Verwertung nur dann zum Zuge, wenn die Kommunen nicht wollen. Peter Kurth, ehemals Vorstandsmitglied des Berliner Entsorgers Alba und Finanzsenator in Berlin, sieht schon „ein neues kommunales Monopol“ heranwachsen.

Ein paar Jahre beschäftigt sich die Regierung bereits mit der Reform des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, das hierzulande den Umgang mit dem Müll regelt. In dem neuen Gesetz ist nun festgeschrieben, dass von 2015 an Bioabfälle sowie Papier, Metall, Kunststoffe und Glas getrennt gesammelt werden müssen. Bis zum Jahr 2020 sollen dann 65 Prozent des Haushaltsmülls und 70 Prozent aller Bau- und Abbruchabfälle stofflich verwertet werden. Diese Vorgaben werden von Umweltverbänden und der Recyclingwirtschaft als geradezu lächerlich zurückgewiesen. „Recyclingziele für das Jahr 2020 in einen Gesetzentwurf zu schreiben, die heute schon überholt sind, offenbart ein erschreckendes Maß an Ignoranz und Desinteresse für ein Thema, das immer wichtiger wird. Recycling und Ressourceneffizienz sind für diese Regierung offensichtlich kein vordringliches Thema“, kritisierte beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH).

Deutschland drohe als rohstoffarmes Land, den Einstieg in die Recyclinggesellschaft zu verpassen. Die DUH fordert für 2020 Recyclingquoten von 85 Prozent bei Siedlungsabfällen und 95 Prozent bei den Bau- und Abbruchabfällen. Der Naturschutzbund Nabu erwartet wegen der nun beschlossenen „Schwächung des Recyclings“ ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland. Die Bundesregierung, so der Eindruck des Nabu, habe einen „seichten Kompromiss“ zwischen privater und öffentlicher Abfallwirtschaft produziert und dabei den Umweltschutz aus den Augen verloren.

Die Regierung hatte lange an Plänen für eine starke Liberalisierung der Abfallwirtschaft festgehalten – bis dann Mitte dieser Woche die Vertreter der Kommunen eine überraschende Wende im zuständigen Bundestagsausschuss erreichten. „Mit der nunmehr beschlossenen Fassung besteht Einvernehmen mit dem kommunalen Bereich“, sagte der CDU- Abgeordnete Peter Götz. Ein Brief von DIHK-Präsident Hans Heinrich Driftmann an CDU-Fraktionschef Volker Kauder änderte daran auch nichts mehr. „Ich bitte Sie, (...) staatlichen und privaten Entsorgern im Wettstreit um die beste Lösung gleiche Chancen einzuräumen“, schrieb Driftmann. Anderen geht die Privilegierung der Kommunen noch nicht weit genug, so will die SPD im Bundesrat weitere Verbesserungen für die Kommunen erreichen, wie ihr Vertreter Gerd Bollmann ankündigte. Und Verdi sorgt sich schon um „eine Vielzahl von Arbeitsplätzen bei kommunalen Entsorgungsbetrieben“, wenn „gewinnorientierte Entsorgungsunternehmen“ den Müll abräumen. Das dürfte aber nach dem neuen Gesetz eher die Ausnahme sein.

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