zum Hauptinhalt

NICHTZAHLER: Rückstände in Millionenhöhe

PFLICHTWas US-Präsident Barack Obama mit seiner Gesundheitsreform erreichen will, ist in Deutschland längst Gesetz. Weil niemand ohne Krankenversicherung dastehen soll, gibt es hierzulande eine Versicherungspflicht per Gesetz: Diese gilt seit dem 1.

PFLICHT

Was US-Präsident Barack Obama mit seiner Gesundheitsreform erreichen will, ist in Deutschland längst Gesetz. Weil niemand ohne Krankenversicherung dastehen soll, gibt es hierzulande eine Versicherungspflicht per Gesetz: Diese gilt seit dem 1. April 2007 für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), für die privaten Versicherer besteht die Versicherungspflicht seit dem 1. Januar 2009.

PROBLEM

Das Problem: Weil in Deutschland jeder eine Krankenversicherung haben muss, können die Versicherer ihre Kunden auch dann nicht auf die Straße setzen, wenn diese ihre Beiträge monate- oder gar jahrelang nicht zahlen. Rund 46 500 Nichtzahler zählen die privaten Krankenversicherer, in der GKV sind die Zahlen noch deutlich höher. Nach einer Erhebung des GKV-Spitzenverbandes blieben Nichtzahler den Kassen im vergangenen Sommer insgesamt 630 Millionen Euro an Beiträgen schuldig. Von den Rückständen entfallen allein 200 Millionen Euro auf die Versicherten, die erst mit Beginn der Versicherungspflicht in die Kasse zurückkehrten und vorher unversichert gewesen waren.

BETROFFENE

Im Zuge der Wirtschaftskrise spitzt sich das Problem zu. Denn bei den Nichtzahlern handelt es sich in der GKV vor allem um die sogenannten freiwillig Versicherten, die ihre Beiträge allein zahlen und nicht über den Arbeitgeber versichert sind. Darunter sind viele Selbstständige, die unter Auftragsmangel leiden und daher ihre Beiträge – zumindest vorübergehend – nicht überweisen. Zwischen September und Dezember vergangenen Jahres stieg die Zahl der Vollstreckungsmaßnahmen bei der DAK von 32 800 auf 36 000. Bei der Techniker haben 34 000 Mitglieder Rückstände in Höhe von insgesamt 125 Millionen Euro, bei der KKH Allianz sind 15 000 Mitglieder betroffen, davon sind 12 000 länger als zwei Monate säumig. Nach dem Gesetz haben die Kassen nur wenige Sanktionsmöglichkeiten. Sie können die Mitglieder mahnen, Ratenzahlung oder Stundung anbieten. Wer länger als zwei Monate nicht zahlt, bekommt von den Kassen nur noch eine Notfallversorgung. Für mitversicherte Familienmitglieder gilt diese Einschränkung jedoch nicht, sie erhalten weiter das volle Kassenprogramm.

LEIDTRAGENDE

Zwar können Bedürftige beantragen, dass die Kassenbeiträge von den Sozialämtern übernommen werden, doch die Kassen können ihre Mitglieder nicht dazu zwingen, einen solchen Antrag zu stellen. Letzter Ausweg für die Krankenkassen, um doch noch an die Beiträge zu kommen, ist die Zwangsvollstreckung. Doch oft ist bei den Betroffenen nichts zu holen. Notfalls bleiben die Kassen daher auf den Rückständen sitzen. Die Leidtragenden sind die anderen Versicherten: Sie müssen für die Nichtzahler aufkommen.

DER STREIT

In solchen Fällen soll der Bund einspringen, findet der GKV-Spitzenverband. „Jeder soll krankenversichert sein, aber wenn die Mitglieder nicht zahlen, haben die Kassen kaum Möglichkeiten, an das Geld zu kommen“, sagt Sprecherin Ann Marini. Das Bundesgesundheitsministerium verweist auf die 15,7 Milliarden Euro, die der Bund den Kassen in diesem Jahr als Zuschuss überweist. Mehr ist nicht drin. „Die Kassen müssen die Beiträge einziehen“, heißt es im Ministerium. Notfalls per Pfändung. hej

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false