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Wirtschaft: Niederlage für Veag: Leitungen nach Leipzig müssen geöffnet werden

Der ostdeutsche Stromkonzern Vereinigte Energiewerke AG (Veag) hat im Streit um die Durchleitung von Fremdstrom erneut eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Berliner Landgericht verpflichtete die Veag am Dienstag, ihre Leitungen für Stromlieferungen der Verbund AG, Wien, und der Kom-Strom AG, Leipzig, nach Leipzig zu öffnen.

Der ostdeutsche Stromkonzern Vereinigte Energiewerke AG (Veag) hat im Streit um die Durchleitung von Fremdstrom erneut eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Berliner Landgericht verpflichtete die Veag am Dienstag, ihre Leitungen für Stromlieferungen der Verbund AG, Wien, und der Kom-Strom AG, Leipzig, nach Leipzig zu öffnen. Wie bereits bei einer Pilotentscheidung im Juni wird mit einer Berufung gerechnet, so dass sich für Verbraucher unmittelbar noch nichts ändern würde.

Die durch den Wettbewerb im Strommarkt unter Druck geratene Veag hatte argumentiert, wegen der gesetzlichen Braunkohleschutzklausel sei sie zu der Durchleitung nicht verpflichtet. Mit der bis 2003 geltenden Regelung soll der Absatz von Strom aus der ostdeutschen Braunkohle gesichert werden. Das Landgericht hielt die Klausel im Falle der beiden Kläger jedoch nicht für anwendbar. Es stellte fest, dass die Veag rückwirkend zum 11. Mai ihre Leitungen hätte öffnen müssen (Az.: LG Berlin 16 O 749/99, 750/99 und 9/00).

Die dritte anhängige Klage - von der Deutschen Tractebel AG, Berlin - vertagte das Landgericht auf den 2. August. Alle drei Firmen hatten im vergangenen Jahr einen Lieferungsvertrag mit den Stadtwerken Leipzig abgeschlossen, der wegen des Rechtsstreits aber noch nicht umgesetzt werden konnte. Sie hatten argumentiert, die Veag habe nicht dargelegt, dass mit der Durchleitung die Braunkohleverstromung tatsächlich gefährdet sei. Dies sei aber Bedingung für ein Verbot im ansonsten liberalisierten Strommarkt.

Die Leipziger Stadtwerke haben das Urteil begrüßt. "Wir sehen darin eine Signalwirkung", sagte die Sprecherin der Stadtwerke Leipzig GmbH, Marion Danneboom. "Wir hoffen, dass wir damit auf dem liberalisierten Strommarkt nun bald gleiche Wettbewerbsbedingungen in Ost- und Westdeutschland haben." Die Stadtwerke Leipzig wollten ursprünglich ab Jahresbeginn Strom von den Klägerinnen beziehen. Im Vorgriff auf die zu erwartenden günstigeren Bezugspreise hätten die Stadtwerke für ihre Kunden die Preise bereits um insgesamt 40 Millionen Mark pro Jahr gesenkt, sagte Danneboom. Trotz des Berliner Urteils könnten die Stadtwerke aber noch immer keinen Strom von ihren neuen Lieferanten beziehen, da im Rechtsstreit mit dem zwischengeschalteten Regionalversorger Envia noch die Entscheidung zur Durchleitung ausstehe, sagte Danneboom. Das Urteil des Landgerichts Leipzig werde im Oktober erwartet.

Die Veag mit rund 6000 Beschäftigten erwartet bis 2004 noch Verluste von insgesamt etwa 1,7 Milliarden Mark, die in die Bilanz von 1999 eingestellt wurden. Ohne diese "Drohverluste" beträgt das Minus 155 Millionen Mark. Rund 90 Prozent des Stroms der Veag stammen aus Braunkohle. Mehr als 1000 Durchleitungsanträge gingen bislang ein. Für die Veag könnte der Rechtsstreit um die Durchleitung bald obsolet werden. Als Folge der bevor stehenden Neuordnung der Anteilseignerstruktur will sich der Konzern für den Markt öffnen.

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