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Wirtschaft: Niedersachsen prüft Kauf weiterer VW-Aktien

Das Land Niedersachsen will möglicherweise seinen Anteil am Volkswagen-Konzern aufstocken. Sollte die EU-Kommission in Brüssel den Einfluss des Landes bei dem Unternehmen rechtlich begrenzen, wolle man mit Hilfe der öffentlich-rechtlichen NordLB VW-Aktien an der Börse zukaufen, hieß es bei der Landesregierung in Hannover.

Das Land Niedersachsen will möglicherweise seinen Anteil am Volkswagen-Konzern aufstocken. Sollte die EU-Kommission in Brüssel den Einfluss des Landes bei dem Unternehmen rechtlich begrenzen, wolle man mit Hilfe der öffentlich-rechtlichen NordLB VW-Aktien an der Börse zukaufen, hieß es bei der Landesregierung in Hannover. Hintergrund ist eine mögliche neue Richtlinie für feindliche Übernahmen, an der die EU-Kommission arbeitet.

Eine Expertengruppe wird der EU-Kommission am Donnerstag vorschlagen, feindliche Unternehmens-Übernahmen in der Europäischen Union zu erleichtern. Industriekreisen zufolge empfehlen sie dem EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein, rechtlich festgelegte Stimmrechtsbeschränkungen bei Aktiengesellschaften abzuschaffen. Damit fiele auch das so genannte VW-Gesetz, das im Zuge der Privatisierung des Ex-Staatskonzerns entstanden war.

Das VW-Gesetz sieht vor, dass kein Aktionär mehr als 20 Prozent der Stimmanteile auf einer VW-Hauptversammlung ausüben darf. Das Land Niedersachsen hält 18,6 Prozent der VW-Stimmrechte. Diese wiegen jedoch schwerer, weil der Konzern selbst knapp zehn Prozent seiner eigenen Aktien zurückgekauft hat, um sich gegen feindliche Übernahmen zu schützen.

Die Empfehlungen der sieben Experten sind eine erste Grundlage für eine neue Übernahme-Richtlinie der EU. Sie soll einheitliche Regeln für die Übernahme von Firmen in der Union festlegen. Im Sommer 2001 war eine derartige Richtlinie im Europäischen Parlament gescheitert. Ein Verbot von Stimmrechtsbeschränkungen wäre "für Volkswagen katastrophal", hieß es in den Industriekreisen. Die Mehrheit der deutschen Unternehmen werde dies aber begrüßen. Für Mitte des Jahres wird ein Gesamtbericht der Experten erwartet, der auch Vorschläge zu weiteren Fragen eines EU-einheitlichen Unternehmensrechts enthalten soll.

Das Land Niedersachsen reagierte abwartend auf die Bestrebungen der Experten. "Wir gehen davon aus, dass die EU-Kommission mit einem solchen Vorschlag erneut scheitern würde", hieß es in Hannover. Deshalb sei unwahrscheinlich, dass Bolkestein die Empfehlungen der Fachleute übernehmen werde. Überhaupt sei es juristisch fraglich, ob das VW-Gesetz von einer neuen Richtlinie betroffen wäre. In der Vergangenheit hatte Bolkestein allerdings häufig für ein liberales europäisches Unternehmensrecht votiert. Ein Sprecherin des Kommissars wollte sich zu Inhalten des Experten-Berichtes noch nicht äußern.

Als möglicher Übernahme-Interessent für Volkswagen kommt derweil nur der japanische Hersteller Toyota in Frage, sagte der Automobil-Experte Ferdinand Dudenhöffer von der Fachhochschule Gelsenkirchen dem Tagesspiegel. "Die amerikanischen Autofirmen haben selber genug Probleme, und zu den deutschen passt Volkswagen strategisch kaum", erklärte Dudenhöffer. VW und Toyota würden sich indes gut ergänzen - VW sei vorwiegend in Europa stark, Toyota in Asien und Amerika besser aufgestellt. "Toyota ist auch der einzige, der die entsprechenden Mittel aufbringen könnte." Dem Unternehmen werde es schwer fallen, seinen Aktienkurs zu steigern und so einen Übernahme-Versuch zu vereiteln. "So lange der Staat und die Gewerkschaften bei VW mit im Boot sitzen, ist das Kurspotenzial von VW begrenzt."

Gelassenheit in den Chefetagen deutscher AGs

In den Chefetagen der großen deutschen Aktiengesellschaften reagiert man gelassen auf Nachrichten aus Brüssel. Die Absicht der EU-Kommission, eventuell nicht nur gegen das so genannte VW-Gesetz, sondern generell gegen Stimmrechtsverzerrungen oder -beschränkungen vorgehen zu wollen, lässt die Vorstände kalt. Denn eingeschränkte Stimmrechte spielen bei deutschen Unternehmen keine Rolle, darin sind sich die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) und die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) mit den Vorständen einig.

Bis vor wenigen Jahren war dies allerdings anders. Gängige Methode war bei vielen Gesellschaften die Unterteilung in stimmberechtigte Stammaktien und stimmrechtslose Vorzugsaktion, doch die Vorzüge sind auf dem Rückzug. Jüngste Beispiele für Unternehmen, die ihre Vorzugsaktien in Stammaktien umgewandelt haben, sind der Softwarekonzern SAP und der Finanzdienstleister MLP. Prominente Ausnahmen sind Metro, Henkel und MAN. Auch einige kleinere Gesellschaften haben noch Vorzügsaktien. So zum Beispiel Wella, BUS und Rheinmetall.

Bereits 1999 schaffte der Energieversorger RWE seine Mehrfachstimmrechte und Stimmrechtsbeschränkungen, mit denen sich vor allem die Kommunen ihren Einfluss gesichert hatten, ab. Grund war das zum 1. Mai 1998 erlassene Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTrag), das solche Verzerrungen verbietet. Unberührt davon bleibt allerdings eine Vorschrift im deutschen Aktiengesetz, die Anteilseignern von 25 Prozent plus eine Aktie ein Vetorecht bei wichtigen Unternehmensentscheidungen einräumt.

Nicht das KonTrag und auch nicht Brüssel waren für den Finanzdienstleister MLP ausschlaggebend, seine Vorzüge erst im vergangenen Sommer abzuschaffen. "Wir waren ein kleines Unternehmen, das in Ruhe wachsen wollte", sagt Jutta Funk, Specherin für Investor Relations. "Inzwischen sind wir groß genug." Bereits im Mai 1999 beschloss die Hauptversammlung, die Vorzugsaktien in Stämme umzuwandeln. Wegen verschiedener Anfechtungsklagen dauerte die Umsetzung des Beschlusses dann bis zum Sommer 2001. Weniger der Einfluss großer ausländischer Investoren habe dabei eine Rolle gespielt. Eher schon die Tatsache, dass auch die Anzahl der frei handelbaren Stücke der im Dax notierten Aktie erhöht werden sollte, denn seit Jahresbeginn wird nur dieser so genannte Free Float für die Marktkapitalisierung und damit die Gewichtung der Aktie berücksichtigt.

Bei SAP mag man nicht von internationalem Druck sprechen. Ein Sprecher räumt aber ein, dass man sich mit der Umwandlungen der Vorzugs- in Stammaktien "internationalen Gepflogenheiten" angepasst habe. Schließlich seien die Aktien von SAP auch an der New York Stock Exchange notiert. Vor allem US-Investmentfonds aber drängen immer vernehmlicher auf den Grundsatz "One share, one vote (Eine Aktie, eine Stimme)". Die Fonds sind nämlich in der Regel Minderheitsaktionäre und stehen daher Sonderregelungen für Großaktionäre skeptisch gegenüber.

brö

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