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Wirtschaft: Nonnenmacher gibt sich siegessicher

Ermittlungen gegen Ex-HSH-Chef / Millionenabfindung in Gefahr.

Berlin - Der ehemalige Vorstandschef der HSH Nordbank, Dirk Jens Nonnenmacher, kann sich noch nicht sicher sein, ob er seine vor zwei Jahren erhaltene Abfindung in Höhe von vier Millionen Euro behalten darf. Sollte er im laufenden Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung oder Untreue im Zusammenhang mit der Trennung von Ex-Vorstand Frank Roth strafrechtlich verurteilt werden, muss er die Abfindung samt Zinsen zurückzahlen. Für eine entsprechende Änderung des Aufhebungsvertrages gab der Aufsichtsrat der HSH Nordbank unter Vorsitz des Ex-Deutschbankers Hilmar Kopper am Dienstag grünes Licht. Zuvor hatten die Mehrheitseigner der Bank, Schleswig-Holstein und Hamburg darauf gedrungen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um ihre Ansprüche zu wahren – selbst auf die Gefahr des Scheiterns hin.

Nonnenmacher übernahm im November 2008 den Vorsitz bei der taumelnden Schiffsbank, die nur durch Milliardenhilfen ihrer Eigner überlebte. Doch das Institut kam nicht aus den Schlagzeilen. So wurde nie die Rolle des Sicherheitsdienstleisters Prevent geklärt, den die HSH anheuerte, um angebliche Informationslecks zu schließen. Prevent soll dabei auch auf Spitzeldienste gesetzt haben. Zudem ermittelte die Staatsanwaltschaft damals gegen Nonnenmacher und andere Vorstandsmitglieder wegen des Verdachts der Untreue bei den sogenannten Omega-Geschäften. Dabei handelt es sich um komplizierte Finanzgeschäfte, die außerhalb der Bilanz verbucht wurden und die später zu hohen Abschreibungen führten. 2011 trennte sich die Bank von Nonnenmacher. In seinem Aufhebungsvertrag konnte er durchsetzen, dass selbst eine Anklageerhebung wegen der Omega-Geschäfte nicht zu einer Rückforderung der Abfindung führen würde. Das Landgericht Hamburg will im Februar über eine Eröffnung des Verfahrens entscheiden.

Die Kieler Staatsanwaltschaft prüft jetzt, welche Rolle Nonnenmacher beim Rausschmiss von Ex-Vorstandsmitglied Roth spielte. Nonnenmacher rechnet nicht damit, dass er seine Abfindung zurückzahlen muss. Nach Angaben seines Rechtsanwaltes erwartet der Ex-Bankchef, dass das Verfahren eingestellt wird. Nonnenmacher habe stets pflichtgemäß und im Einklang mit geltendem Recht gehandelt. Frank M. Drost (HB)

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