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Wirtschaft: Nur eine Frage des Preises

Die EU-Kommission schlichtet zwischen Apple und Samsung. Koreaner wollen auf bestimmte Mobilfunkpatentklagen verzichten.

Berlin - Wenn es nicht um so viel Geld ginge, könnte man meinen, hier seien Kinder am Werk, Fünfjährige, die sich so heftig in die Haare bekommen haben, dass die Eltern einschreiten müssen. Seit Jahren überziehen sich die Elektronikkonzerne Samsung und Apple nun schon gegenseitig weltweit mit Patentklagen – ohne die Politik scheint eine Einigung kaum noch möglich.

So erklärte die EU-Kommission am Donnerstag, Samsung habe sich zum Einlenken bereit erklärt. Der Konzern biete an, für die kommenden fünf Jahre darauf zu verzichten, die Konkurrenten wegen der Verletzung bestimmter Mobilfunkpatente zu verklagen, sofern diese entsprechenden Lizenzvereinbarungen zustimmten. Dazu gehört, dass Verhandlungen über die Nutzung der Patente bis zu zwölf Monate lang geführt werden.

Zuvor hatte die Brüsseler Behörde ein Verfahren gegen die Koreaner eingeleitet wegen wettbewerbsverzerrenden Verhaltens. Samsung hatte Apple per Gericht verbieten wollen, bestimmte Mobilfunkpatente zu nutzen und die entsprechenden Produkte in Europa zu verkaufen – obwohl die Amerikaner sich bereit erklärt hatten, für die Nutzung der Patente zu bezahlen.

Sollten sich Samsung und die EU-Kommission nicht einigen, droht dem Konzern eine Strafe von bis zu zehn Prozent seines Jahresumsatzes – das wären 18,3 Milliarden Dollar. Vor diesem Hintergrund hat Samsung nun erklärt, den Konkurrenten einen Lizenzvertrag anbieten zu wollen.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Politik in den erbitterten Verteilungskampf der Mobilfunkkonzerne eingreift. Erst im August war Apple in den USA nur knapp einem Importverbot für die eigenen Produkte entgangen. Die amerikanische Handelskommission ITC hatte einer entsprechenden Patentklage von Samsung stattgegeben. Nur weil US-Präsident Obama ein Veto verhängte, darf Apple das iPhone 4 in den USA noch verkaufen.

Die EU-Kommission hingegen ist der Ansicht, dass es sich im aktuellen Streitfall um sogenannte Standardpatente handelt, die notwendig seien, um funktionsfähige Mobiltelefone herstellen zu können. Auf ein Nutzungsverbot zu klagen, bedeute, seine marktbeherrschende Stellung auszunutzen. Nach europäischem Recht haben Inhaber solcher Standardpatente die Pflicht, ihre Erfindung zu lizensieren – zu einem fairen und nachvollziehbaren Preis, der keinen Wettbewerber diskriminieren darf. Was aber ein fairer Preis ist, darüber dürfte noch gestritten werden. Miriam Schröder (HB)

Miriam Schröder (HB)

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