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Klonschaf "Dolly" mit seinem natürlich zur Welt gekommenen Nachwuchs "Bonnie". Mit sechs Jahren musste "Bonnie" wegen einer Lungeninfektion eingeschläfert werden. Die normale Lebenserwartung für Schafe beträgt etwa zwölf Jahre.

© dpa

Nutztiere: Europa ringt um Klonverbot

Das Europaparlament verschärft eine Gesetzesvorlage der Kommission. Das Klonen von Nutztieren und der Import ihrer Erzeugnisse sollen ausnahmslos verboten werden.

Mit großer Mehrheit hat das Europaparlament in Straßburg am Dienstag dafür gestimmt, Produkte von geklonten Tieren und deren Nachkommen zu verbieten. Die Abgeordneten wollen auch den Import solcher Erzeugnisse aus Ländern wie China, Argentinien, Kanada oder den USA verbieten, in denen das Klonen zu landwirtschaftlichen Zwecken bereits gängige Praxis ist. Das Parlament verschärfte damit die entsprechende Gesetzesvorlage der EU-Kommission von Ende 2013 deutlich. Bisher gab es kein EU-weites Verbot für das Klonen von Nutztieren. Die Brüsseler Behörde wollte zwar das Klonen von Schweinen, Schafen, Rindern oder Ziegen für die Landwirtschaft verbieten, das Klonen von Sportpferden oder zur Herstellung von Arznei wäre jedoch nicht unter die Regelung gefallen. Außerdem hätte „Fleisch, Käse oder Milch von nachfolgenden Generationen geklonter Tiere ungekennzeichnet vermarktet werden dürfen“, wie der Grünen-Abgeordnete Martin Häusling kritisiert. Das Gesetz hätte zudem nur für fünf Jahre gegolten.

Jetzt soll es keine Ausnahmen mehr geben

Im vom Parlament verabschiedeten Text existieren diese Ausnahmen nicht mehr. Auch der Import soll demnach nicht mehr möglich sein, wie es in einer Mitteilung des Parlaments heißt, „es sei denn, die entsprechenden Einfuhrbescheinigungen zeigen, dass es sich nicht um Klontiere oder deren Nachkommen handelt“. Zudem wurde aus zwei Richtlinienvorschlägen der Kommission mit Mindeststandards eine unmittelbar gültige Verordnung gemacht. „Endlich haben die Verbraucher Gewissheit“, sagte die SPD-Abgeordnete Susanne Melior, „in den Regalen europäischer Supermärkte landet kein Klonfleisch.“

Das Verbot tritt frühestens 2017 in Kraft

Das radikale Verbot ist allerdings noch nicht beschlossene Sache und könnte frühestens 2017 in Kraft treten, da die EU-Regierungen bei dem Thema gleichberechtigt mitentscheiden und sich noch nicht inhaltlich geäußert haben. Auch die Bundesregierung hat zu dem EU-Gesetz noch keine Position bezogen, obwohl der Koalitionsvertrag eine Kennzeichnungspflicht für Produkte geklonter Tiere enthält. Die nordrhein-westfälische CDU-Abgeordnete Renate Sommer, die für das Parlament mit den Regierungen in Verhandlungen treten wird, forderte von diesen, „endlich Stellung zu beziehen und auf das Europaparlament zuzugehen“. Schon 2011 nämlich waren Verhandlungen über die Kennzeichnung von Klonfood zwischen den europäischen Institutionen gescheitert. Der EU-Kommission warf Sommer vor, aus Sorge vor einer Klage bei der Welthandelsorganisation zu zögerlich zu agieren.

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