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Öffentlicher Verkehr: Bahnkunden sollen mehr Rechte bekommen

Das Bundesjustizministerium arbeitet an einem neuen Gesetz, aber das Verbraucherministerium will weitere Verbesserungen für Reisende. Experten fordern sogar eine Stelle zur Schlichtung - auch für Fluggäste.

Berlin - Bahnkunden können wohl auch in Zukunft erst bei Verspätungen von einer Stunde mit einer Entschädigung rechnen. Nach Informationen des Tagesspiegels hat sich Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) mit seiner Forderung nicht durchsetzen können. Er wollte, dass Fahrgäste im Fernverkehr bereits bei Verspätungen von 30 Minuten eine Entschädigung bekommen. Jetzt versucht das Verbraucherschutzministerium zugunsten der Kunden zumindest eine Pflicht zur außergerichtlichen Schlichtung in dem geplanten Gesetz zu verankern. Ob sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) darauf einlässt, ist jedoch noch offen.

Im Justizministerium wird derzeit auf Hochtouren an dem Entwurf für ein neues Gesetz zur Verbesserung der Fahrgastrechte gearbeitet. Das Kabinett soll möglichst noch vor der Sommerpause über das Vorhaben entscheiden, heißt es im Ministerium. Bereits im vergangenen September hatte Zypries Eckpunkte des neuen Gesetzes vorgestellt. Danach soll die Bahn im Fernverkehr für Verspätungen von einer Stunde und mehr eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Fahrpreises zahlen. Bisher sind es 20 Prozent. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr sollen künftig 50 Prozent des Fahrpreises zurückerstattet werden.

Dem Verbraucherschutzministerium reicht das nicht. Minister Seehofer möchte, dass die Bahn bereits bei Verspätungen von 30 Minuten eine Entschädigung zahlt. Doch damit scheint er sich nicht durchsetzen zu können. Die Verhandlungsposition des CSU-Ministers ist schwach. Denn Kabinettskollegin Zypries kann auf eine EU-Verordnung verweisen, die im Wesentlichen das enthält, was in ihrem Eckpunktepapier steht. Diese Verordnung würde automatisch im kommenden Jahr in Kraft treten, wenn die Bundesregierung bis dahin kein eigenes Gesetz verabschiedet.

Für die deutschen Verbraucher wäre das keine gute Lösung. Denn über die EU-Verordnung hinaus will Zypries auch die Rechte der Fahrgäste im Nahverkehr verbessern und den Nahverkehrskunden bei einer Verspätung des Regionalzugs oder der S-Bahn eine Weiterfahrt mit dem ICE oder IC ohne Aufpreis erlauben.

Eine endgültige Entscheidung gibt es noch nicht. „Die Gespräche laufen“, sagte eine Sprecherin des Verbraucherschutzministeriums auf Anfrage. Auch im Bundesjustizministerium heißt es, dass noch nichts entschieden sei. Auch nicht die Frage, ob im Gesetzentwurf eine Klausel stehen wird, nach der Streitigkeiten zwischen Kunden und Bahn außergerichtlich vor einer Schlichtungsstelle verhandelt werden.

So eine Schlichtungsstelle gibt es bereits. Die Schlichtungsstelle Mobilität kümmert sich um Beschwerden von Verbrauchern gegen die Bahn und Fluggesellschaften. Finanziert wird sie vom Bundesverbraucherschutzministerium, allerdings läuft die Finanzierung Ende kommenden Jahres aus. Eine Pflicht zur außergerichtlichen Schlichtung im Gesetz würde dafür sorgen, dass entweder diese Stelle weiterarbeiten könnte oder eine ähnliche Einrichtung an ihre Stelle tritt.

„Wir brauchen beides – eine Entschädigung nach 30 Minuten und eine außergerichtliche Schlichtung“, sagt Heidi Tischmann, stellvertretende Geschäftsführerin des Verkehrsclubs Deutschland (VCD). Die Verkehrsexpertin denkt schon weiter. Nach dem Bahnverkehr möchte sie auch eine verbindliche Regelung für die Fluggesellschaften. Denn bis heute verweigert die Lufthansa ihre Mitarbeit an der Schlichtungsstelle Mobilität.

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