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Wirtschaft: Öffnungsklausel

Tarifverträge werden in Deutschland für einzelne Branchen abgeschlossen. Alle Unternehmen innerhalb dieser Branche müssen sich an die darin vereinbarten Regeln halten.

Tarifverträge werden in Deutschland für einzelne Branchen abgeschlossen. Alle Unternehmen innerhalb dieser Branche müssen sich an die darin vereinbarten Regeln halten. Es sei denn, es sind Öffnungsklauseln (siehe Artikel auf Seite 15) vereinbart worden. Darin sind Bedingungen festgelegt, unter denen vom Tarifvertrag abgewichen werden kann. Der Betriebsrat eines Unternehmens kann dann mit dem Management gesonderte Regelungen vereinbaren. Das ist zum Beispiel für Firmen sinnvoll, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden und dann zeitweise unter Tariflohn zahlen dürfen. In einem solchen Zusammenhang spricht man von einer Härtefallklausel. Die Vertragsabweichungen ermöglichen es zwar, auf Probleme flexibel zu reagieren. Gegner der Öffnungsklauseln befürchten aber, dass der Flächentarifvertrag ausgehöhlt wird. sök

LEXIKON

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