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Wirtschaft: Ohne Gericht gehts oft einfacher

Egal ob man Streit mit der Bausparkasse, der Bank oder der Versicherung hat: Der Ombudsmann kann helfen – und zwar ohne teures und aufwendiges Gerichtsverfahren. Die Verbände der Banken und Versicherungen sehen das Engagement eines unabhängigen Streitschlichters als Service für den Kunden.

Egal ob man Streit mit der Bausparkasse, der Bank oder der Versicherung hat: Der Ombudsmann kann helfen – und zwar ohne teures und aufwendiges Gerichtsverfahren. Die Verbände der Banken und Versicherungen sehen das Engagement eines unabhängigen Streitschlichters als Service für den Kunden. Allerdings variieren die Verfahren: Bei manchen ist der Schlichtungsspruch bis zu einer bestimmten Summe für die jeweilige Bank oder Versicherung verbindlich, bei manchen gibt es nur eine Empfehlung. Hier sind fünf der wichtigsten Ombudspersonen:

Volksbanken und Raiffeisenbanken: Alfons van Gelder schlichtet hier. Er war zuvor als Richter des Bundesgerichtshofs tätig. Privat- und Firmenkunden der Mitgliedsbanken des BVR können sich an ihn wenden. Der Schlichtungsvorschlag ist weder für den Beschwerdeführer noch für die Banken bindend. Beschwerden gehen schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und Beifügung von Kopien aller erforderlichen Unterlagen an die Kundenbeschwerdenstelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Postfach 30 92 63, in 10760 Berlin.

Private Krankenversicherungen: der Versicherungsjournalist Arno Surminski. Der Ombudsmann entscheidet mit einer für beide Seiten unverbindlichen schriftlichen Empfehlung. Damit ist das Verfahren beendet. Beschwerde schriftlich an: Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Leipziger Straße 104, in 10117 Berlin, Tel: 0180-255 04 44.

Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft: Per Brief oder E-Mail kann man sich an den Ombudsmann Wolfgang Römer wenden, der elf Jahre lang am Bundesgerichtshof tätig war. Der verbindliche Streitwert für die Unternehmen liegt bei 5000 Euro, bis 50000 Euro kann der Ombudsmann Empfehlungen zur Streitschlichtung abgeben, die dann allerdings unverbindlich sind. Ausgeschlossen sind Beschwerden, die Rückversicherungen, Kreditversicherungen und Krankenversicherungsbeträge betreffen. Versicherungsombudsmann, Postfach 080632, in 10006 Berlin, telefonisch unter 01804-22 44 24, www.versicherungsombudsmann.de .

Private Bausparkassen: Heidi Lambert-Lang, ehemalige Richterin am Bundesgerichtshof. Für den Beschwerdeführer ist der Schlichterspruch unverbindlich, für die Bausparkassen bis zu 5000 Euro verbindlich. Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 303079, 10730 Berlin.

Bundesverband deutscher Banken: die ehemaligen Richter Karl Dietrich Bundschuh, Horst-Diether Hensen und Werner Weiß. Beschwerde schriftlich mit Kopien. Die Schlichtunsgsprüche sind bis zu einem Betrag von 5000 Euro für die Banken bindend. Bundesverband deutscher Banken, Postfach 040307 in 10062 Berlin. fw

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