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Wirtschaft: Online-Apotheke: @-Pillen vor Gericht

Für Jacques Waterval steht heute viel auf dem Spiel: Um neun Uhr will das Landgericht Frankfurt (Main) bekannt gegen, ob der holländische Apotheker auch weiterhin Medikamente per Internet nach Deutschland verschicken darf. Bis zu 40 Prozent günstiger können deutsche Patienten ihre Arzneimittel in seiner Online-Apotheke kaufen, verspricht Waterval.

Für Jacques Waterval steht heute viel auf dem Spiel: Um neun Uhr will das Landgericht Frankfurt (Main) bekannt gegen, ob der holländische Apotheker auch weiterhin Medikamente per Internet nach Deutschland verschicken darf. Bis zu 40 Prozent günstiger können deutsche Patienten ihre Arzneimittel in seiner Online-Apotheke kaufen, verspricht Waterval. Der deutsche Apothekerverband versucht dagegen, die Invasion der @-Pillen mit allen Mitteln zu verhindern. Er wirft Waterval vor, gegen "eine Vielzahl von Gesetzen" zu verstoßen und hat eine einstweilige Verfügung gegen Watervals Internet-Apotheke www.0800DocMorris.com beantragt. Sollte der Verband Recht bekommen, droht Doc-Morris das Aus.

Der Holländer Waterval beruft sich auf die europäische E-Commerce-Richtlinie. Danach hat der freie Warenverkehr Vorrang vor nationalem Recht. Nach EU-Rechtsprechung muss nur gewährleistet sein, dass die Medikamente durch Apotheker ausgegeben werden. Rund 1100 Medikamente bietet der Internet-Apotheker seit dem 8. Juni an. Bis zum Jahresende will er 50 000 Kunden gewinnen und 4,5 Millionen Euro umsetzen.

Die deutsche Apothekerlobby hält dagegen, dass nach deutschem Recht der Versandhandel mit Arzneimitteln verboten ist. "Die E-Commerce-Richtlinie erlaubt zwar den freien Warenverkehr, Arzneimittel sind davon aber dezidiert ausgenommen", sagt ein Sprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apotherverbände (ABDA). Durch den Online-Handel sehen die Apotheker auch die Volksgesundheit gefährdet: Im Internet gebe es keine Beratung, außerdem könnten Warnhinweise und Dosieranleitungen nicht verstanden werden, da sie nicht in deutscher Sprache abgefasst seien, heißt es.

Das Landgericht Frankfurt ist bereits das vierte Gericht, das sich im Fall DocMorris äußert. Erst am Montag hatte das Landgericht Berlin eine Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen Waterval abgelehnt. Das Gericht konnte keinen Verstoß gegen deutsche Versandhandels- und Werbeverbote erkennen. Das Landgericht Stuttgart ist anderer Meinung: Ende Oktober gab es der Gehe Pharma Handel GmbH Recht und verbot dem Niederländer in einer Einstweiligen Verfügung, zwei Medikamente an deutsche Kunden zu verkaufen.

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