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Das Hotelportal HRS.

© dpa

Online-Buchungen: Kartellamt verbietet Bestpreis-Klausel

Die besten Preise, das größte Angebot: Kunden lieben solche Versprechen. Doch das Bundeskartellamt hat dem Hotelportal HRS jetzt solche Klauseln verboten. Booking und Expedia könnten folgen.

Das Bundeskartellamt will den Wettbewerb unter den Reiseportalen im Internet sichern. Die Wettbewerbshüter forderten den Online-Anbieter HRS wie erwartet auf, Bestpreisklauseln bis zum 1. März 2014 aus seinen Verträgen mit Hotels in Deutschland zu entfernen. Diese behinderten den Wettbewerb, betonte Kartellamtschef Andreas Mundt. Auch gegen die Betreiber weiterer Hotelportale geht das Kartellamt vor.

„Bestpreisklauseln bei Buchungsportalen im Internet sind nur auf den ersten Blick vorteilhaft für den Verbraucher“, betonte Mundt am Freitag. „Letztlich verhindern die Klauseln, dass an anderer Stelle niedrigere Hotelpreise angeboten werden können.“ Die Klauseln machten es zudem neuen Portalen schwerer, in den Wettbewerb mit Platzhirschen zu treten. Das Kartellamt hat deshalb auch Verfahren gegen die Hotelportale Booking und Expedia eingeleitet.

Die zwischen HRS und Hotels vereinbarten Bestpreisklauseln verpflichten die Herbergen, bei dem Online-Dienstleister den jeweils niedrigsten Hotelpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen anzubieten. Hotels durften Reisenden selbst dann keine besseren Konditionen anbieten, wenn diese direkt an der Rezeption buchen wollten. Die Wettbewerbshüter hatten HRS mehrfach abgemahnt. Das Portal wendet die Klausel nach eigenen Angaben bereits seit Februar 2012 nicht mehr an und will sie nun komplett aus dem Kleingedruckten entfernen. Dennoch stehe HRS zu seinem Versprechen, den Kunden das beste Angebot zu vermitteln. Sollte ein Hotel über ein anderes Portal günstiger sein, erstatte man dem Kunden auch weiterhin die Differenz.

Das Kartellamt hat den boomenden Online-Markt verstärkt ins Visier genommen. So hatte der Online-Händler Amazon auf Druck der Behörde jüngst Tiefstpreisgarantien auf seinem Marktplatz „Market Place“ gestrichen. mit rtr

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