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Wirtschaft: Open-„Airger“

Sommerzeit ist OpenAir-Zeit: Ob Klassik am Gendarmenmarkt oder die Red Hot Chili Peppers in der Wuhlheide, das Angebot ist groß. Aber was passiert, wenn das Konzert ins Wasser fällt?

Sommerzeit ist OpenAir-Zeit: Ob Klassik am Gendarmenmarkt oder die Red Hot Chili Peppers in der Wuhlheide, das Angebot ist groß. Aber was passiert, wenn das Konzert ins Wasser fällt? Sagt der Veranstalter ab, nur weil es regnet, können Sie den Ticketpreis zurückverlangen. Zieht jedoch plötzlich Sturm auf, der die Zuschauer gefährden könnte, kann der Veranstalter „höhere Gewalt“ geltend machen und muss nicht zahlen. Denn in diesem Fall hat er die Absage nicht zu vertreten. Viele Veranstalter zeigen sich aber kulant: „Bei uns gibt es auf jeden Fall das Geld zurück“, sagt Deag-Chef Schwenkow. cba

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