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Wirtschaft: Opposition klagt gegen rot-grünen Haushalt EU-Kommission setzt Strafverfahren aus

Berlin/Straßburg – Die Bundestagsfraktionen von Union und FDP werden an diesem Donnerstag Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen den Bundeshaushalt und den Nachtragshaushalt für 2004 einreichen. In beiden Fällen seien die Verfassungsartikel 110 und 115 verletzt, hieß es am Dienstag in Unionskreisen.

Von Antje Sirleschtov

Berlin/Straßburg – Die Bundestagsfraktionen von Union und FDP werden an diesem Donnerstag Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen den Bundeshaushalt und den Nachtragshaushalt für 2004 einreichen. In beiden Fällen seien die Verfassungsartikel 110 und 115 verletzt, hieß es am Dienstag in Unionskreisen. Artikel 110 verlangt vom Bundesfinanzminister, den Etat eines Haushaltsjahres wahrheitsgemäß und vollständig zu erfassen. Die Union wirft Hans Eichel vor, bewusst Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 2004 zu hoch oder zu niedrig angesetzt zu haben. Artikel 115 der Verfassung verlangt, dass die Investitionssumme im Etat größer ist als die Summe der Nettokreditaufnahme.

Dagegen wird das Verfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen übermäßiger Staatsschulden vorerst nicht fortgesetzt. Dasselbe gilt für das Verfahren gegen Frankreich. Dies hat die EU-Kommission nach Prüfung der deutschen und französischen Haushaltspläne für 2005 beschlossen. „Derzeit gibt es keinen Handlungsbedarf“, erklärte Kommissar Günter Verheugen.

Berlin und Paris hatten sich dazu verpflichtet, die Neuverschuldung der öffentlichen Hand im kommenden Jahr wieder unter die drei Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) zu drücken, die der Euro-Stabilitätspakt als Obergrenze festlegt. Beide Staaten hätten sich mit Sparprogrammen um die Sanierung ihrer Haushalte bemüht, lobte Währungskommissar Joaquín Almunia. Er gehe deshalb davon aus, dass sie sich 2005 auch tatsächlich an ihre Versprechen halten werden. Bundesfinanzminister Hans Eichel will im kommenden Jahr mit einer zusätzlichen „Globalen Minderausgabe“ eine weitere Milliarde Euro einsparen, die zu den schon vorgesehehen Einsparungen von 1,4 Milliarden Euro hinzukommt.

Dennoch bleibe die Finanzlage „fragil“, warnen die Brüsseler Stabilitätshüter. Sollten sich Probleme bei der Umsetzung der Sparpläne ergeben oder sich die Konjunktur anders als erhofft entwickeln, dann müssten Paris und Berlin ihre Konzepte nachbessern. Die EU-Kommission behält sich vor, dann „entsprechende Maßnahmen zu ergreifen“. Sprich: Wenn sich Deutschland und Frankreich doch über drei Prozent des BIP verschulden, wird Almunia das Defizitverfahren wieder aufgreifen.

In Deutschland erwarten inzwischen viele Wirtschaftsexperten, dass die Bundesregierung auch 2005 – zum vierten Mal in Folge – den Euro-Stabilitätspakt brechen könnte. Die EU-Kommission durfte sich bei ihrer Entscheidung vom Dienstag aber nicht auf Prognosen der Wirtschaftsinstitute stützen, sondern musste die aus Berlin gelieferten Daten zu Grunde legen. Demnach wird die Neuverschuldung in Deutschland im kommenden Jahr 2,9 Prozent des BIP betragen. Allerdings rechnet der Finanzminister mit vielen Unbekannten. So hat er einberechnet, dass es für die Angestellten des Öffentlichen Dienstes 2005 nur eine Nullrunde gibt – nach Ansicht von Brüsseler Beobachtern eine gewagte Annahme.

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