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Wirtschaft: Ordnungsgeld

Will ein Gericht eine Person dazu bringen, dass sie etwas Bestimmtes tut oder unterlässt oder duldet, so droht es ein Ordnungsgeld an. Dieses wird nur gegen natürliche Personen verhängt – also nicht gegen die IGMetall als Verband, wie im Fall von deren Chef Klaus Zwickel (siehe Bericht auf dieser Seite).

Will ein Gericht eine Person dazu bringen, dass sie etwas Bestimmtes tut oder unterlässt oder duldet, so droht es ein Ordnungsgeld an. Dieses wird nur gegen natürliche Personen verhängt – also nicht gegen die IGMetall als Verband, wie im Fall von deren Chef Klaus Zwickel (siehe Bericht auf dieser Seite). Am Mittwoch hatte das Arbeitsgericht Brandenburg/Havel die Blockade bestreikter Betriebe mit einer einstweiligen Verfügung untersagt. Durch den Verstoß dagegen wird nun das Ordnungsgeld von 25 000 Euro fällig. Bei Nichtzahlung könnte Zwickels Privatvermögen gepfändet werden oder er selbst bis zu drei Monate in Erzwingungshaft wandern. Sollte die IG-Metall die Blockaden fortsetzen, kann das Gericht ein neues Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro oder eine Haftstrafe bis zu sechs Monaten verhängen. chb

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