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Wirtschaft: Paragraphen-Reiter des Wettbewerbs

Wir alle dachten, das Rabattgesetz sei endlich tot. Kreative Unternehmen dürften nun mit innovativen Ideen ganz ungehemmt um die Gunst der Kunden werben.

Wir alle dachten, das Rabattgesetz sei endlich tot. Kreative Unternehmen dürften nun mit innovativen Ideen ganz ungehemmt um die Gunst der Kunden werben. Doch ganz so einfach ist das nicht. Immer noch nicht. C & A hatte eine gute Idee. Wer mit Karte bezahlt, bekommt 20 Prozent Rabatt. Gut für C & A: Das Unternehmen hat weniger Ärger im Umgang mit Euro und D-Mark. Auch die Kassiererinnen freuen sich, sie können weniger falsch machen beim Hin- und Herrechnen zwischen den zwei Währungen. Gut auch für den Kunden: Er kann billiger einkaufen - bei gleicher Qualität. Eine rundum positive Sache also, von der alle profitieren. Die Zentrale gegen unlauteren Wettbewerb sieht das anders. Sie lässt die Aktion ganz schnell vom Landgericht Düsseldorf verbieten. Die selbst ernannten Wächter über den lauteren Wettbewerb haben ausgemacht, dass C & A gegen das Verbot von Sonderverkäufen verstößt. Das schade den kleinen und mittleren Unternehmen, die bis auf den Winterschlussverkauf warten müssen, bis sie das ganze Sortiment reduzieren können. Das ist natürlich ein glatter Witz: Es geht nicht um die kleinen und mittleren Unternehmen und es geht auch nicht um Wettbewerbsprinzipien. Von einem unlauteren Angebot oder einem Missbrauch der starken Marktposition des Unternehmens im Textileinzelhandel kann wirklich nicht die Rede sein. Die Aktion schadet niemandem. Es geht einzig und allein um die Auslegung von Paragraphen. Und offenbar auch um den Nachweis, dass es trotz der Abschaffung des Rabattgesetzes noch ausreichend Möglichkeiten in der Wettbewerbsgesetzgebung gibt, um pfiffige Aktionen im Handel zu verbieten.

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