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Patente: Sonnenblumen vor Gericht

Der US-Konzern Pioneer hat sich ein Patent auf Sonnenblumen erteilen. Greenpeace protestiert dagegen und stellt die generelle Zulässigkeit von Patenten auf Tiere und Pflanzen in Frage.

Wem gehören Sonnenblumen? Wenn ein Kunde einen Strauß in einem Blumengeschäft kauft, ist die Frage leicht zu beantworten: Der Strauß gehört dem Kunden. Schwierig wird es, wenn ein Unternehmen grundsätzliche Besitzansprüche auf Sonnenblumen erhebt. Genau das hat der US-Konzern Pioneer getan, als er beim Europäischen Patentamt in München ein Patent auf die langstieligen Blumen anmeldete – und im Oktober vergangenen Jahres auch bekam.

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hält das für unzulässig – und hat dagegen am Dienstag Einspruch eingelegt. „Wenn ganz normale Pflanzen wie Sonnenblumen oder Brokkoli zu einer Erfindung erklärt werden, kann in Zukunft jedes Tier oder jede beliebige Pflanze patentiert werden“, sagte Greenpeace-Patentexperte Christoph Then. Pioneer war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Der Streit darüber, ob Patente auf Pflanzen und Tiere erteilt werden dürfen, beschäftigt Patentexperten schon länger. Denn die Patente sind Schutzrechte, die es dem Patentinhaber erlauben, eine Erfindung für eine bestimmte Zeit kommerziell zu nutzen. Kritiker sind der Meinung, dass ein biologisches Verfahren zur Züchtung von Tieren und Pflanzen überhaupt nicht patentiert werden darf, weil es sich nicht um eine Erfindung handelt.

Die Patentfrage hat gravierende Auswirkungen für Landwirte und Verbraucher. Denn für jedes patentierte Samenkorn müssen Bauern Lizenzen zahlen. Sie dürften die Samen dann auch nicht selbst vermehren. Auch daraus entstehende Produkte würden durch die Patentierung teurer, bemängeln Kritiker.

Das Europäische Patentamt hatte bereits 2002 der britischen Firma Plant Bioscience ein Patent auf das Verfahren erteilt, Brokkoli mit einem erhöhten Anteil eines bestimmten Inhaltsstoffs zu züchten. Dieses Patent umfasst nach Greenpeace-Angaben neben der Züchtungsmethode auch den Brokkoli-Samen und essbare -pflanzen. Gegen diese Entscheidung hatten die französische Firma Limargin und die Schweizer Syngenta 2003 Einspruch eingelegt. Greenpeace hofft, dass daraus ein Präzedenzfall wird.

Es kann noch dauern, bis die Frage geklärt wird. „Das Brokkoli-Patent ist Gegenstand einer Rechtsfrage, in der grundsätzlich geklärt wird, ob nicht-gentechnisch veränderte Pflanzen Gegenstand von Patenten sein können“, sagte ein Patentamtssprecher. Die Entscheidung werde voraussichtlich 2008 fallen. Bis dahin hätten die Patente Bestand – des Brokkoli und wohl auch der Sonnenblume. Maren Peters

Maren Peters

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