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Das Gleiche in bunt. Nestlé wehrt sich

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Patentstreit: „Die Kapsel gehorcht nur“

Nestlé unterliegt im Patentstreit vor Gericht.

Düsseldorf - Der Nestlé-Konzern muss weiter mit Billig-Konkurrenz für seinen Nespresso leben. Denn die Wettbewerber dürfen ihre Kaffee-Kapseln auch in Zukunft mit dem Hinweis anpreisen, dass sie für Nespresso-Maschinen geeignet sind. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf wies am Donnerstag einen Antrag der Schweizer NestléTochter Nestec zurück, gegen dieses Vorgehen eine einstweilige Verfügung zu erlassen.

Beklagte waren zwei Schweizer Firmen, die ohne Lizenz billigere Kaffeekapseln für die Nespresso-Maschinen vertreiben: Sie bieten die Kapseln zum Preis von 0,29 Euro pro Stück an und sind damit sechs bis zehn Cent billiger als das Original. Zuvor hatte schon das Düsseldorfer Landgericht in einem Eilverfahren keine Patentverletzung feststellen können.

In der Verhandlung vor dem zweiten Zivilsenat des OLG ging es am Donnerstag darum, wie unabhängig die Kapseln vom Patent zu sehen sind. Während die Nestec-Vertreter das ausgefeilte Zusammenwirken von dem Apparat und dem kleinen Becher herausstellten, meinte die Seite der Konkurrenz-Produzenten: „Die Kapsel ist ein passives Objekt.“ Im Patent werde die Kapsel auch nur beiläufig erwähnt. Die Richter urteilten schließlich, die Verwendung von Fremdkapseln sei vom Patentschutz nicht betroffen. Die erfinderische Leistung spiegele sich in der Technik der Kaffeemaschinen wider, nicht aber im Aufbau der Kapseln. „Die Kapsel gehorcht nur“, fasste Thomas Kühnen, der Vorsitzende des Senats zusammen.

Nespresso reagierte enttäuscht und setzt nun auf das Hauptverfahren, das ebenfalls in Düsseldorf stattfindet. „Wettbewerb ist für Nespresso nicht neu“, erklärte Holger Feldmann, Geschäftsführer von Nespresso Deutschland. Weltweit habe man über 100 Mitbewerber im Segment für portionierten Kaffee. Allein in Deutschland gebe es auf dem Gebiet 24 Hersteller. dpa

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