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Wirtschaft: Pflichtangebot

Wenn ein Unternehmen oder ein Investor mindestens 30 Prozent der Stimmrechte eines börsennotierten Unternehmens erwirbt, dann muss der Bieter den freien Aktionären ein Pflichtangebot (siehe Bericht auf seite 19) unterbreiten. Das Angebot muss sich auf sämtliche Aktien der Gesellschaft beziehen, die übernommen werden soll, und darf nicht an Bedingungen geknüpft werden.

Wenn ein Unternehmen oder ein Investor mindestens 30 Prozent der Stimmrechte eines börsennotierten Unternehmens erwirbt, dann muss der Bieter den freien Aktionären ein Pflichtangebot (siehe Bericht auf seite 19) unterbreiten. Das Angebot muss sich auf sämtliche Aktien der Gesellschaft beziehen, die übernommen werden soll, und darf nicht an Bedingungen geknüpft werden. Es gibt allerdings Ausnahmen, in denen der Käufer eine Befreiung von dem Pflichtangebot bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beantragen kann. Beispielsweise ist es möglich das Pflichtangebot zu umgehen, wenn ein Unternehmen im Zusammenhang mit einer Sanierung erworben wird. Das Pflichtangebot soll die Stellung der Minderheitsaktionäre und der Mitarbeiter des Unternehmens, das übernommen werden soll, stärken. lan

LEXIKON

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