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Phoenix: Geprellte Anleger müssen weiter warten

Die rund 30 000 geprellten Anleger der Phoenix Kapitaldienst GmbH müssen wohl noch lange auf ihre Entschädigung warten.

Berlin -  Wie am Dienstag bekannt wurde, hat das Verwaltungsgericht Berlin am vergangenen Donnerstag entschieden, dass die Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) ihre beteiligten Finanzdienstleister nicht zu Sondereinzahlungen heranziehen darf.

Bereits im März 2005 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Zahlungsunfähigkeit von Phoenix festgestellt. Nach der Bafin hätten die Anleger auch das Recht auf Entschädigung. Bislang haben sie aber kaum einen Cent gesehen.

Die EdW ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Anleger mit mindestens 20 000 Euro zu entschädigen. Im Fall Phoenix benötigt sie demnach etwa 200 Millionen Euro. Nach eigenen Angaben verfügt sie aber nur über etwa fünf Millionen Euro. Bisher hat sie 1,7 Millionen an die geprellten Anleger ausgeschüttet.

Mit mehreren Sonderzahlungen sollte diese Lücke eigentlich geschlossen werden. Das Gericht hat dem jetzt aber einen Riegel vorgeschoben. Es begründete seinen Beschluss unter anderem damit, dass die individuellen Entschädigungen noch nicht festgestellt wurden. „Die Finanzdienstleister wollen einfach nicht zahlen, dabei sind sie gesetzlich dazu verpflichtet,“ sagte der Chef des EdW, Michael Helmers, dem Tagesspiegel. Man wolle weitere rechtliche Schritte prüfen. Helmers hält es für möglich, dass im schlimmsten Fall der Bund für die Summe aufkommen muss. „Die Anleger haben ein Recht darauf, entschädigt zu werden. Wo das Geld herkommt, ist eben noch unklar.“ Er rechnet noch mit vielen weiteren Verfahren.

Der Chef des Instituts für Anlegerschutz, Volker Pietsch, sieht das Versagen vor allem beim Staat: „Die Regierung hat versäumt, einen potenten Fonds zu kreieren“, sagte er dem Tagesspiegel. Von Beginn an sei klar gewesen, dass die EdW nur über eine „Peanut-Kasse“ verfüge. Er könne verstehen, dass die Finanzdienstleister sich gegen die Sonderzahlungen wehren. „Wenn sie zahlen müssen, gehen einige pleite“, sagt er.

Einige Phoenix-Anleger haben die Bundesrepublik bereits auf Haftung verklagt. Der Vorwurf: Die BRD hat EU-Richtlinien, die Anleger schützen sollen, schlecht umgesetzt. „Wir haben aber erst spät im nächsten Jahr einen Termin“, sagte Anwalt Markus Hofmann dem Tagesspiegel. fsp

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