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Wirtschaft: Pin fordert Entscheidung

Verwaltungsrat tagt heute / Mindestlohn der Post-Konkurrenz hat kaum Chancen

Berlin - Die Eigentümer des Post-Konkurrenten Pin-Group ringen um das Überleben des angeschlagenen Unternehmens. Am heutigen Dienstag tagt der elfköpfige Verwaltungsrat. Nachdem der Mehrheitseigentümer, der Axel Springer Verlag, den Geldhahn zugedreht hat, suchen Management und Anteilseigner nach einer schnellen Auffanglösung.

Nach Angaben von Pin-Chef Günter Thiel drängt die Zeit: „Wir brauchen bis Weihnachten einen Geldeingang“, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“. Bereits an diesem Dienstagmorgen könne man über dem Unternehmen „weißen oder schwarzen Rauch“ aufsteigen sehen. Thiel hatte sich zuvor bereit erklärt, Springers 63,7 Prozent-Anteil an Pin zu übernehmen und die Firma fortzuführen. Eine Pin-Sprecherin sagte am Montag, ein Ergebnis der Verhandlungen sei noch nicht in Sicht. Alle Beteiligten seien in die Gespräche einbezogen, auch die Minderheitsgesellschafter WAZ, Madsack und der Holtzbrinck-Verlag.

Denkbar ist nach den Worten Thiels auch der Einstieg von Finanzinvestoren. Voraussetzung dafür sei aber eine Einigung mit Springer über die Abführung künftiger Gewinne nach einer erfolgreichen Sanierung von Pin. Dem Vernehmen nach verhandelt Thiel mit Springer-Chef Mathias Döpfner über einen Besserungsschein, der Springer prozentual an künftigen Erträgen beteiligen soll.

Dem am vergangenen Freitag von den Post-Konkurrenten im Arbeitsministerium eingereichten eigenen Mindestlohn-Tarifvertrag werden unterdessen wenig Chancen eingeräumt. Nach einer ersten Zwischenbewertung hätten sich „ausgeprägte Zweifel“ ergeben, sagte am Montag der Sprecher von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD). Es sei daher nicht davon auszugehen, dass der vom Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste vorgelegte Tarifvertrag das in der Koalition vereinbarte Verfahren tangieren werde. Es handele sich um ein weiteres Manöver der Post-Konkurrenten, sagte der Sprecher. Dem Arbeitgeberverband gehören auch die Unternehmen Pin und TNT Post an. Sie wollen mit dem alternativen Tarifvertrag ihren Zustellern Mindestlöhne von 7,50 Euro (West) und 6,50 pro Stunde (Ost) bezahlen. Der Bundestag hatte dagegen am Freitag einen Mindestlohn für Briefzusteller zwischen 8,00 und 9,80 Euro verabschiedet.

Eine verbindliche Entscheidung werde in den nächsten Tagen fallen, hieß es im Arbeitsministerium auf Anfrage. Das Ministerium prüfe, ob der mit dem Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste vereinbarte Tarifvertrag eine Konkurrenz zum Post-Mindestlohn darstellen würde und ob der neue Tarifvertrag – wie erforderlich – mindestens 50 Prozent der Beschäftigten der Branche erfasse.

TNT-Post-Geschäftsführer Mario Frusch gibt sich jedoch optimistisch. „Wir gehen fest davon aus, dass unser Tarifvertrag alle Kriterien erfüllt“, sagte Frusch dem Tagesspiegel. Vorbild für den eigenen Mindestlohn sei die Baubranche, in der es für einzelne Segmente auch unterschiedliche Lohnuntergrenzen gebe (siehe Kasten). „Wir sind auf Mehrwertdienstleistungen spezialisiert und heben uns damit von der Deutschen Post ab“, sagte Frusch. Unter Mehrwertdiensten versteht man etwa die Abholung der Post nach 17 Uhr und die Zustellung dieser bis zwölf Uhr mittags des folgenden Werktages. Die Post-Wettbewerber sind bislang aufgrund des Briefmonopols zu solchen Spezialisierungen verpflichtet. Wenn das Monopol am 1. Januar 2008 fällt, dürfen sie aber wie der Marktführer Universaldienste anbieten. TNT-Chef Frusch erklärte jedoch, dass man zunächst weiterhin nur Mehrwertdienste anbieten wolle. „Dem eigenen Tarifvertrag dürfte damit nichts im Wege stehen“, sagte er.

Auch Anja Mengel, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin, hält einen weiteren Mindestlohn-Tarifvertrag neben dem der Post für möglich. Denkbar sei es, dass die Post-Konkurrenten einen Mindestlohn durchsetzen könnten, der dann nicht für die Briefzustellung, sondern für andere Dienstleistungen wie etwa den Zeitungsvertrieb gelte. Konsequenz: Selbst in ein- und demselben Unternehmen würden dann – je nach Tätigkeitsgebieten – zwei verschiedene Mindestlöhne gezahlt.

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