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Plagiatsvorwürfe: Märklin unterliegt im Gerichtsstreit

Der Modellbahnhersteller Märklin ist mit seiner Klage gegen den Konkurrenten Piko wegen Plagiatsvorwürfen vor dem Kölner Landgericht gescheitert.

Köln - Die Klage, die sich auf ein Modell des ICE bezieht, wurde als unbegründet zurückgewiesen, ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bestehe nicht. Die Gebrüder Märklin GmbH im baden-württembergischen Göppingen hatte gerügt, das thüringische Unternehmen Piko (Sonneberg) habe in "unlauterer Weise" ein Modell des ICE 3 kopiert. Märklin hatte daher unter anderem auf Unterlassung des Weitervertriebs dieses Modells geklagt.

Das Landgericht betonte, die Ausstattung des thüringischen ICE-Modells sei "rechtlich nicht zu beanstanden" und verwies dabei auch auf den "Grundsatz der Nachahmungsfreiheit". Märklin hatte auch auf Schadensersatz geklagt und dabei eine unlautere "Herkunftstäuschung" beim Piko-Modell kritisiert. Zu diesem Vorwurf hatte sich das Gericht bereits in einer mündlichen Verhandlung im Oktober 2006 kritisch geäußert.

Keine Täuschung über die Herkunft

Bei den beiden Konkurrenzmodellen handele es sich um ähnliche Nachbauten des ICE 3-Zuges der Deutschen Bahn. Vor diesem Hintergrund sei es "zwangsläufig", dass sich die Konkurrenzprodukte so sehr ähnelten, dass sie auf den ersten Blick identisch seien. Die von Piko umgesetzten optischen und technischen Lösungen sind laut Gericht keine Täuschung über die Herkunft.

Die aus einem früheren DDR-Kombinat hervorgegangene thüringische Konkurrenz hatte ihren ICE 3 im vergangenen Jahr auf den Markt gebracht, für einen Bruchteil des Märklin-Preises. Das Modell von Märklin ist seit mehreren Jahren erhältlich. Aus dieser zunächst "faktischen Monopolstellung" könne Märklin jedoch keine Rechte herleiten, betonte das Gericht. Gegen das Urteil sind noch Rechtsmittel möglich. (tso/dpa)

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