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Wirtschaft: Plan für Banken-Reform in Japan veröffentlicht

TOKIO (ga/HB).Die Kommission zur Konsolidierung des japanischen Bankensystems hat Grundsätze ihrer Vorgehensweise bei der jetzt kurzfristig geplanten massiven Rekapitalisierung der Banken veröffentlicht.

TOKIO (ga/HB).Die Kommission zur Konsolidierung des japanischen Bankensystems hat Grundsätze ihrer Vorgehensweise bei der jetzt kurzfristig geplanten massiven Rekapitalisierung der Banken veröffentlicht.Erklärtes Ziel ist eine abschließende Bewältigung des hohen Bestandes an Problemkrediten bei den führenden Geschäftsbanken per 31.März 1999 und die Schaffung eines gefestigten und wettbewerbsstarken Finanzsystems bis zum Ende des Geschäftsjahres 2000/01.Vom 1.April 2001 an werden dann vom Einleger-Sicherungsfonds des Bankgewerbes beim Zusammenbruch einer Bank nur noch Einlagen (ohne Zinsen) bis zu 10 Mill.Yen (rund 76 000 DM) je Institut erstattet.

Die von Staatsminister Hakuo Yanagisawa geleitete Kommission wurde vor etwa einem Monat berufen.Sie stellt in ihrem Bericht einleitend fest, daß Japans Bankensystem im In- und Ausland täglich mehr an Vertrauen verliere.Die längst fällige Bewältigung der Problemkredite dürfe nicht weiter verschoben werden, sondern müsse zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgeschlossen werden.Angesichts der Verschärfung des internationalen Wettbewerbs müßten sich die Banken bei ihrer Geschäftspolitik spezialisieren.Aufgabe der staatlichen Finanzaufsichtsbehörde sei es, einen eindeutigen Schlußstrich unter die bisherige Vorgehensweise des Finanzministerims zu ziehen, wonach alle Maßnahmen und Reformen an die Kapazität des jeweils schwächsten Instituts angepaßt werden müßten.Stattdessen gelte es, in transparenter Weise nach klaren Regeln zu handeln, heißt es in dem Grundsatzpapier.

Für die jetzt anlaufende Rekapitalisierung der Banken sieht das Grundsatzpapier im einzelnen folgendes vor

Nachdem von den Banken auf der Grundlage einer strengen Prüfung der Aktiva eine frühestmögliche bilanzmäßige Bewältigung der Problemkredite vorgenommen wurde, wird den Instituten- soweit sich eine selbstständige Kapitalaufnahme als schwierig erweist - "in massiver Weise" eine staatliche Kapitalbeihilfe gewährt.Voraussetzung hierfür sind allerdings eine Reorganisation der Geschäftstätigkeit, eine interne Restrukturierung sowie insgesamt eine beschleunigte Konzentration im Bankwesen.Banken, die hierzu nicht bereit sind, erhalten keine Rekapitalisierung.

Explizit regelt das Grundsatzpapier jetzt auch, daß als Bilanzbereinigungsmaßnahme auch ein Forderungsverzicht gegenüber bestimmten Schuldnern anerkannt wird.Dies bezieht sich insbesondere auf die hochverschuldeten Baukonzerne, die ihrerseits zu den prominentesten Sponsoren der Regierungspartei gehören.Faktisch bedeutet die Banken-Rekapitalisierung so zumindest partiell eine Entschuldung der falsch ge-managten Baukonzerne zu Lasten der Steuerzahler.Das Grundsatzpapier sieht in diesem Zusammenhang lediglich "die Klärung der Verantwortlichkeit des zuständigen Unternehmensmanagements vor".

Mittelfristiges Ziel bei der staatlichen Kapitalhilfe für die Banken ist es, die dabei vom Staat übernommenen Vorzugsaktien letztlich am Markt an private Investoren zu verkaufen.

Sollte "eine objektive Prüfung" zu dem Ergebnis kommen, daß ein Finanzinstitut nicht sanierungsfähig ist, wird dieses Institut nicht weiter am Leben erhalten, sondern im Rahmen eines internationalen Maßstäben entsprechenden, transparenten Verfahrens abgewickelt.Zum Schutz seiner Einleger sowie "gutwilliger und solider Schuldner" schlägt die Kommission vor, den Geschäftsbetrieb bei Berücksichtigung der Effizienz des Gesamtsystems unter Einschaltung eines Vermittlers ("financial advisor") einem anderen, gesunden Finanzinstitut zu übertragen.

Die Geschäftsführung des zusammengebrochenen Finanzinstituts und sonstige Involvierte - insbesondere sind dabei "böswillige Schuldner" gemeint - sind "streng zur Verantwortung zu ziehen", heißt es in dem Bereicht weiter.Bei dieser Schuldnerkategorie dürfte es sich vor allem um Immobilienspekulanten sowie um Unternehmen handeln, die im weitesten Sinne zur Organisierten Kriminalität gehören.

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