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Wirtschaft: Pleiteschutz

Geht ein Reiseveranstalter Pleite, muss er seinen Kunden das Geld erstatten beziehungsweise die Kosten der Rückreise übernehmen. Die Veranstalter sind verpflichtet, den Kunden entsprechende Sicherungsscheine auszuhändigen.

Geht ein Reiseveranstalter Pleite, muss er seinen Kunden das Geld erstatten beziehungsweise die Kosten der Rückreise übernehmen. Die Veranstalter sind verpflichtet, den Kunden entsprechende Sicherungsscheine auszuhändigen. Wichtig: Zahlen Sie erst, wenn Sie den Schein in Händen halten. Das Dokument sollte unbedingt ein Original ohne Korrekturen sein, mit Namen des Veranstalters und Veranstalternummer. Und: Nehmen Sie den Schein mit auf die Reise.sar

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