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Wirtschaft: Plötzlich ohne Schutz

Viele Menschen fallen aus dem sozialen Netz heraus und sind plötzlich nicht mehr krankenversichert. Das Problem: Wer seinen Arbeitsplatz verliert und kein Arbeitslosengeld bekommt, muss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Arbeitsverhältnisses bei seiner Kasse einen Antrag auf freiwillige Versicherung stellen.

Viele Menschen fallen aus dem sozialen Netz heraus und sind plötzlich nicht mehr krankenversichert.

Das Problem: Wer seinen Arbeitsplatz verliert und kein Arbeitslosengeld bekommt, muss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Arbeitsverhältnisses bei seiner Kasse einen Antrag auf freiwillige Versicherung stellen. Versäumen Sie das, stehen Sie tatsächlich ohne Versicherungsschutz da. Weder die gesetzliche Kasse noch eine private Krankenversicherung sind gezwungen, Sie zu versichern.

DIE LÖSUNG

Um wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren, kann man einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Hat dieser Erfolg, ist man wieder über das Job-Center gesetzlich versichert. Die Gründung einer Ich-AG würde das Problem dagegen nicht lösen. Über die Ich-AG ist man nämlich nicht gesetzlich versichert, sondern man kann sich nur auf eigene Kosten freiwillig versichern. hej

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