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Wirtschaft: Post unterliegt im Briefe-Streit

KÖLN . Private Kurierdienste dürfen weiterhin normale Briefe befördern, wenn sie die taggleiche Zustellung garantieren können.

KÖLN . Private Kurierdienste dürfen weiterhin normale Briefe befördern, wenn sie die taggleiche Zustellung garantieren können. Dies entschied am Dienstag das Kölner Verwaltungsgericht. Es wies damit mehrere Klagen der Deutschen Post AG im Streit um Briefbeförderungs-Lizenzen für Konkurrenzfirmen ab. Die 22. Kammer des Gerichts erklärte, die taggleiche Zustellung sei von höherwertiger Qualität als die Universaldienstleistung der Post und unterliege deshalb nicht der Exklusivlizenz, die der Post bis ins Jahr 2002 zustehe. Bei der Post gebe es eine derart schnelle Beförderung in ihrem Universaldienst nicht. Die Richter folgten damit den Argumenten der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, die die Lizenzen vergeben hat.Vertreter der Post kündigten Rechtsmittel gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht Münster an. Es gehe nicht an, so ein Sprecher, daß sich die Konkurrenz die Rosinen aus dem großen Kuchen herauspicke und der Post damit wichtige Erlöse verloren gingen. Dies könne zur Folge haben, daß die Post die Pflichtleistungen des Universaldienst nicht mehr zu den jetzigen, bundesweit einheitlichen Tarifen anbieten könne.In einem anderen Fall urteilten die Richter dagegen zugunsten der Post. Die Lizenz für ein norddeutsches Briefkurierunternehmen, die auch für die Zustellung von Briefsendungen am Folgetag bis 12 Uhr galt, hoben sie auf. Diese Leistung entspreche dem Universaldienst der Post, urteilten die Richter. Ein weiteres Verfahren gegen einen Autokurierdienst wurde vertagt, weil die von der Post angefochtene Lizenz inzwischen inhaltlich geändert worden sei. Die sieben Klagen hatten nach Postangaben Firmen mit Beförderungslizenzen in Lüneburg, Oldenburg, Heide, Würzburg, Lingen, Kiel und Schleswig eingereicht.

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