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Wirtschaft: Post verweigert die Rückzahlung von Beihilfen

Konzern reicht Klage ein Börsengang der Postbank möglich

Bonn (dpa). Die Deutsche Post hat gegen die Aufforderung der Bundesregierung zur Rückzahlung von unerlaubten Beihilfen (siehe Lexikon) geklagt. Die Klage vom 6. Dezember sei an das Verwaltungsgericht Berlin gegangen, bestätigte ein PostSprecher am Freitag in Bonn. Post-Vorstandschef Klaus Zumwinkel kündigte in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ zudem an, die Postbank, eine 100-prozentige Tochter des Bonner Logistik-Unternehmens, in wenigen Jahren an die Börse zu bringen.

Hintergrund für den Rechtsstreit mit dem Finanzministerium seien strittige Zinszahlungen. Der Bund ist Hauptaktionär des Konzerns. Die EU-Kommission hatte die Post verpflichtet, unrechtmäßige Beihilfen samt Zinsen in Höhe von 850 Millionen Euro an die Bundesrepublik zurückzuzahlen. Zumwinkel sagte, die Post wolle auch vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.

Nach Worten des Post-Sprechers hat der Konzern vor wenigen Wochen einen Bescheid zur Rückzahlung von 906 Millionen Euro erhalten. Die Post sei aufgefordert worden, das Geld bis zum 2. Januar an das Bundesfinanzministerium zu zahlen, sagte er. Die unterschiedlichen Zahlen kämen durch unterschiedliche Zinsberechnungen zu Stande. Grund für die Klage sei zum einen, dass die Post die Zinsberechnung nicht nachvollziehen könne. Zum andere gebe es in Deutschland keine Rechtsgrundlage für die Rückzahlung von Beihilfen. Nach dem Aktiengesetz sei der Vorstandschef aber verpflichtet, die Gesellschaft zu schützen und könne nicht ohne Gesetzesgrundlage eine so hohe Summe aus dem Unternehmen ziehen.

Zu einem möglichen Börsengang der Postbank sagte der Sprecher, die 1998 mit roten Zahlen übernommene Postbank habe sich „extrem gut entwickelt“. In der kurzen Zeit habe das Unternehmen „ziemlich satte schwarze Zahlen“ geschrieben. Die Postbank entwickle sich zu einem großen Logistik-Finanzier. Für Zumwinkel ist der Börsengang in zwei, drei Jahren gut vorstellbar.

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