zum Hauptinhalt
Große deutsche Kaffeeröster wie Tchibo haben ihre Preise im Außer-Haus-Verkauf abgesprochen.

© dpa

Preisabsprachen: Kaffeeröster müssen erneut Millionenstrafen zahlen

Erst im Dezember hatte das Kartellamt drei große Kaffeeröster zu Geldbußen in Höhe von 160 Millionen Euro verdonnert. Dieses Mal fällt die Strafe niedriger aus - dafür trifft sie mehr Unternehmen und den Lobbyverband.

Das Bundeskartellamt hat gegen acht Kaffeeröster wegen unerlaubter Preisabsprachen bei der Belieferung von Großverbrauchern Geldbußen von insgesamt 30 Millionen Euro verhängt. Betroffen seien auch der Deutsche Kaffee-Verband Hamburg sowie zehn verantwortliche Mitarbeiter, teilte die Wettbewerbsbehörde am Mittwoch mit.

Das Bußgeld wurde verhängt gegen Kraft Foods Außer Haus Service, Tchibo, J.J. Darboven, Melitta System Service, Luigi Lavazza Deutschland, Seeberger, Segafredo Zanetti Deutschland, und Gebr. Westhoff. Wegen ihrer Kooperation bei der Aufklärung der Vorwürfe wurden die gegen Melitta und Darboven verhängten Geldbußen reduziert. Eingeleitet wurde das neue Verfahren durch eine Selbstanzeige der Alois Dallmayr Kaffee, die daher straffrei ausging.

Bereits im vergangenen Dezember hatte die Behörde gegen die Anbieter Tchibo, Melitta und Dallmayr eine Geldbuße von knapp 160 Millionen Euro ausgesprochen. Die Unternehmen hatten sich über die Preise bei der Belieferung des Einzelhandels abgesprochen.

Dem Kaffeeverband wirft das Bundeskartellamt vor, mit einer Pressemitteilung im Februar 2005 ein Kartell von Kaffeeunternehmen gefördert zu haben. In der Mitteilung hatte die Interessenvertretung der Kaffeewirtschaft auf steigende Rohkaffeenotierungen hingewiesen und erklärt, sie rechne mit kurzfristig steigenden Preisen im Außer-Haus-Bereich. Preiserhöhungen seien auch wegen anderer Kostensteigerungen schon lange notwendig. Der Verband will das Bußgeld von bis zu 90.000 Euro akzeptieren.

Nach Erkenntnissen des Bundeskartellamts existierte seit mindestens 1997 bis Mitte 2008 ein Arbeitskreis beim Kaffeeverband, in dem Geschäftsführer und Vertriebsleiter der Kaffeeröster Preiserhöhungen und Preissenkungen für Röstkaffee im Außer-Haus-Bereich (Belieferung von Gastronomie, Hotels, Automatenaufstellern und anderen Großverbrauchern) koordinierten.

Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Sechs der acht Unternehmen und ihre Mitarbeiter haben sich laut Kartellamt aber zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung bereiterklärt. Ein weiteres Verfahren läuft noch wegen des Verdachts von Preisabsprachen bei Cappuccino. Es soll voraussichtlich bis Mitte des Jahres abgeschlossen werden. (sf/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false