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Preisdumping-Entscheidung: Rossmann will Rechtsmittel einlegen

Die Drogeriemarktkette Rossmann will das Bußgeld des Bundeskartellamtes wegen Preisdumpings nicht akzeptieren. Die Wettbewerbshüter verhängten eine Strafe von 300.000 Euro, weil das Unternehmen Produkte wiederholt unter Einkaufspreis verkaufte.

Berlin/Bonn - "Wir werden wahrscheinlich Rechtsmittel einlegen", sagte Rossman-Sprecher Stephan-Thomas Klose dem Tagesspiegel. Das Unternehmen müsse aber abwarten, bis die vollständige Entscheidung des Kartellamtes vorliege und diese in Ruhe prüfen.

Das Bundeskartellamt verhängte gegen Rossmann ein Bußgeld von insgesamt 300.000 Euro, weil in Filialen wiederholt Produkte zu billig verkauft wurden. Insgesamt zählten die Wettbewerbshüter 55 Produkte, die in insgesamt mehr als 250 Fällen zu billig verkauft wurden. Rossmann-Kunden bekamen unter anderem Pril Geschirrspülmittel, das Waschmittel Spee Megaperls, Odol Mundwasser, Nivea Creme, El Vital Shampoo, Drei-Wetter-Taft-Haarspray und Sensodyne Zahnpasta unter dem Einstandspreis. Der Markenverband begrüßte die Entscheidung, weil damit Marken gestärkt würden.

Niedrige Preise und Wettbewerb seien zu begrüßen, erklärte Kartellamtspräsident Ulf Böge am Donnerstag. Ein systematischer Verkauf unter Einstandspreis verdränge aber leistungsfähige Wettbewerber, die als kleine und mittlere Unternehmen einer solchen Verlustpreis-Strategie nicht gewachsen seien.

Verbraucher muss Folgen tragen

Zum Teil wurde der Einstandspreis deutlich unterschritten. Folge dieser Preispolitik sei eine Konzentration, durch die verbleibende Unternehmen den Spielraum für spätere Preiserhöhungen erhielten, sagte Böge. Dies gehe zu Lasten der Verbraucher. Das Bundeskartellamt bezeichnete das gegen die Drogeriekette geführte Verfahren als außergewöhnlich aufwändig. Mit den Ermittlungen sei bereits im Jahr 2005 begonnen worden.

Horst Prießnitz, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes erklärte, "die Entscheidung des Kartellamtes ist ein Sieg für die Marke". Die konsequente Gesetzesanwendung fördere den untrennbar mit einer Marke verbundenen Wertschöpfungsprozeß. Von dem Schlag verspreche sich der Verband eine erhebliche Signalwirkung in den Markt. Gleichzeitig forderte Prießnitz, dass die von der Koalition geplante Verschärfung des Verbots von Verkäufen unter dem Einstandspreis nicht nur wie geplant bei Lebensmitteln durchgeführt wird, sondern auch für Waren und Dienstleistungen aller Art gilt. (Tsp/AFP)

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