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Wirtschaft: Preiskontrolle für Strom wird verschärft

Clement gibt nach: Versorger brauchen künftig eine Vorabgenehmigung / Keine Kompetenz für Länder

Berlin - Die Netzentgelte für Strom und Erdgas sollen künftig vorab von der neuen Energieregulierungsbehörde genehmigt werden. Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) gibt damit dem Drängen einiger Bundesländer und der Grünen nach, die eine so genannte Ex-ante-Kontrolle der Leitungspreise fordern. Clement hatte dies bislang mit dem Hinweis auf eine Überforderung des Regulierers abgelehnt. Es bleibt allerdings bei der zentralen Aufsichtsbehörde in Bonn. Forderungen der Länder nach eigenen Kompetenzen will Rot-Grün nicht nachgeben. Die energiepolitische Sprecherin der Grünen, Michaele Hustedt, spricht von einem „fairen Kompromissangebot“ an den Bundesrat im Streit um das Energiewirtschaftsrecht.

Die Regierung plant jetzt ein mehrstufiges Verfahren. Ab Inkrafttreten des Gesetzes müssen sich alle Energieversorger ihre geplanten Preiserhöhungen erst einmal (ex ante) genehmigen lassen. Die Regierung will die Behörde zudem anweisen, alle Preiserhöhungen seit dem 1. August dieses Jahres rückwirkend zu überprüfen. Die Behörde wird ihre Arbeit mit fast einjähriger Verspätung frühestens im Frühjahr 2005 aufnehmen können, selbst wenn Regierung und Länderkammer sich jetzt zügig einigen sollten.

Zudem soll das Amt selbst ein System der Anreizregulierung entwickeln. Dabei werden Vergleichswerte von Konkurrenzunternehmen zu Grunde gelegt. Bis das Modell steht, soll es feste Vorgaben der Regulierungsbehörde geben, maximal allerdings fünf Jahre lang. Bei der künftigen Berechnung der Netzentgelte sollen zudem nach dem Willen der Regierung Effizienzkriterien stärker berücksichtigt werden. Im Detail ist allerdings noch offen, wie diese Kriterien aussehen sollen. Die Strom- und Gasnetzbetreiber haben hier zum Teil völlig andere Vorstellungen als die Regierung. Hustedt sieht in dem Stufenplan die richtige Entscheidung, das Energierecht in Deutschland langsam zu entwickeln. „Die Vorstellung, man könne mit einer perfekten Regulierung einsteigen ist Unsinn.“ Das hätten auch die Erfahrungen anderer Staaten gezeigt, die ihre Instrumente zur Aufsicht über die Strom- und Erdgasmärkte erst im Laufe der Zeit entwickelt hätten.

Die weiter gehende Forderung einiger Bundesländer, die Preisaufsicht über Stadtwerke und regional tätige Versorger den Landesbehörden zu übertragen, wird von Clement weiter abgelehnt. Die Grünenpolitikerin Hustedt verteidigt diese Haltung mit dem Hinweis auf die drohende Gefahr einer Zersplitterung des Energierechts. „Wir können nicht in der Föderalismuskommission um klare Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern streiten und dann die Energieaufsicht zersplittern. Wir brauchen eine einheitliche Regulierung.“

Der hessische Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) begrüßte, dass bei der Bundesregierung „endlich Bewegung reinkommt“, kritisierte aber zugleich, dass anfangs lediglich die Anhebung von Entgelten vorab genehmigt werden soll. Dies könne bestenfalls eine Übergangsregelung sein. „Schließlich wollen wir nicht die Ergebnisse jahrelangen Monopolverhaltens auf Dauer festschreiben.“

Der Wirtschaftsverband VIK, der die Interessen der energieintensiven Industrie vertritt, wertet das Kompromissangebot der Regierung ebenfalls positiv. Die Vorab-Genehmigung von Preiserhöhungen entspreche den Forderungen des VIK, sagte der Verbands-Vorsitzende Horst Wolf in Berlin. Auch die nachträgliche Prüfung der aktuellen Preiserhöhungen durch die Regulierungsbehörde wird von dem Verband unterstützt.

Dieter Fockenbrock

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