Wirtschaft : Premiere soll Kunden leichter gehen lassen

Abosender will in Berufung gehen, weil ein Gerichtsurteil die Vertragsbedingungen für unwirksam erklärt

Berlin - Der Abosender Premiere will Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts München I einlegen, das mehrere Passagen in den Vertragsbedingungen von Premiere für unwirksam erklärt (Az.: 12 0 17192/05). „Wir werden in Berufung gehen“, sagte ein Premiere-Sprecher dem Tagesspiegel. Die Münchener Richter hatten mit ihrer Entscheidung einer Unterlassungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen stattgegeben.

Die kritischen Vertragspassagen sehen vor, dass eine Preiserhöhung drei Monate im Voraus angekündigt werden muss und der Abonnent kündigen darf, wenn die Erhöhung mehr als fünf Prozent beträgt. Nach Ansicht des Landgerichts ist die Klausel nicht konkret genug.

Ebenso erklärten die Richter es für unzulässig, dass Premiere sich vorbehält, das Programmpaket „zum Vorteil der Abonnenten zu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu ergänzen“. Bei dieser Klausel handele es sich um „einen unwirksamen Leistungsvorbehalt“ zu Gunsten von Premiere, heißt es in dem Urteil. Die Zumutbarkeit einer Änderung für den Kunden werde nicht hinreichend berücksichtigt.

Für den Fall, dass Premiere in der kommenden Saison keine Bundesliga-Spiele mehr übertragen sollte, würde das Urteil die Kündigungsmöglichkeiten der Kunden deutlich verbessern, hieß es bei den Verbraucherzentralen. Die BundesligaÜbertragungsrechte für die Saison 2006/07 hat der Sportrechtevermarkter Arena erworben. „Wir verhandeln derzeit mit dem Rechteinhaber, insofern ist noch nichts entschieden“, hieß es bei Premiere. Sollte der Abosender ab August tatsächlich keine Bundesliga mehr zeigen, dann werde es für das Abo „Fußball live“ ein Sonderkündigungsrecht geben. „Wir werden kein Geld für Produkte verlangen, die wir nicht mehr im Angebot haben“, sagte der Sprecher.

Den Verbraucherschützern geht das allerdings nicht weit genug. „Da das Sportpaket nur in Kombination mit einem weiteren Premiere-Angebot gebucht werden kann, muss das Sonderkündigungsrecht für das gesamte Abo-Paket gelten“, sagte Christian Fronczak vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. dro

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