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Wirtschaft: Privatinsolvenz

Private Schuldner können genauso Pleite machen wie Unternehmen (siehe Bericht Seite 15). Das heißt: Auch sie können Insolvenz anmelden und sich auf diesem Wege von ihren Schulden befreien.

Private Schuldner können genauso Pleite machen wie Unternehmen (siehe Bericht Seite 15). Das heißt: Auch sie können Insolvenz anmelden und sich auf diesem Wege von ihren Schulden befreien. Voraussetzung: Die Schuldner müssen versuchen, sich mit ihren Gläubigern zu einigen. Kommt es außergerichtlich zu keiner Einigung, beginnt das Gerichtsverfahren. Der Richter legt die Höhe der Zahlung fest und setzt schließlich einen Treuhänder ein, der in den folgenden Jahren alles Pfändbare und ein eventuell noch vorhandenes Vermögen an die Gläubiger verteilt. Mit dem Einsatz des Treuhänders beginnt die siebenjährige „Wohlverhaltensphase“, in der der Schuldner zum Beispiel verpflichtet ist, jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Hält der Schuldner diese Zeit durch, erlässt das Gericht in der Regel die Restschulden. oom

LEXIKON

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