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Prozess: Deutsche Rüstungsexporteure verurteilt

Eine Hydraulikfirma aus dem Kreis Unna hat Ende der 90er Jahre illegal Material für Raketenabschussrampen nach Indien geliefert. Am Freitag verurteilte das Dortmunder Landgericht die beiden Manager zu mehrjährigen Haftstrafen.

Zwei Manager einer Hydraulik-Firma aus dem Kreis Unna sind am Freitag vom Dortmunder Landgericht wegen illegaler Rüstungsexporte nach Indien zu Haftstrafen von bis zu drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Die Männer hatten Ende der 90er Jahre Hydraulik-Zylinder exportiert, die laut Anklage unter anderem in Raketenabschussrampen eingebaut werden sollten. Eine Genehmigung für derartige Rüstungsexporte lag nicht vor. Die 64 und 55 Jahre alten Manager hatten bis zuletzt versichert, dass die Zylinder in Brückenbaufahrzeugen eingesetzt werden sollten. Ihre Verteidiger hatten Freisprüche gefordert.

Unschuldsbeteuerungen nicht glaubhaft

Die Angeklagten hatten zwischen 1997 und 2000 mindestens fünf Export-Geschäfte mit Indien abgewickelt. Partner war eine Firma, die im Auftrag der Forschungsabteilung des indischen Verteidigungsministeriums handelte und verschiedene Arten von Hydraulik-Zylindern bestellte. Laut Urteil gingen einige der Bauteile komplett ohne Genehmigung des Bundesausfuhramtes nach Indien. Auf anderen Anträgen sei der wahre Verwendungszweck bewusst verschleiert worden.

Die 43. Strafkammer am Dortmunder Landgericht ist davon überzeugt, dass die Angeklagten genau gewusst haben, dass die Zylinder aus Deutschland in Abschussrampen für Kurz- und Mittelstreckenraketen eingesetzt werden sollten. Die Unschuldsbeteuerungen fand das Gericht indessen nicht glaubhaft. "Wir halten die Einlassungen der Angeklagten für gelogen", sagte Richter Thomas Beumer in der Urteilsbegründung. Als Hauptverantwortlichen machte die Kammer den 64-jährigen Angeklagten aus. Er wurde zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Sein jüngerer Verwandter bekam zwei Jahre und vier Monate Gefängnis. Wegen der langen Verfahrensdauer von 81 Verhandlungstagen seit dem 5. Dezember 2006 gelten jeweils sechs Monate Haft als verbüßt. (jg/dpa)

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