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Thomas Betz

© dpa

Prozess: Fünf Jahre Haft und hohe Geldstrafe für Spediteur Betz

Der Reutlinger Spediteur Thomas Betz ist wegen Bestechung und Sozialversicherungsbetrugs in Millionenhöhe zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem muss der 49-Jährige eine Geldstrafe von 2,16 Millionen Euro bezahlen.

Mit dem Urteil folgt das Landgericht Stuttgart einer Verständigung, die die Prozessbeteiligten im Februar getroffen hatten. Betz, der zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft saß, durfte den Gerichtssaal zunächst als freier Mann verlassen. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Es bestehe keine Fluchtgefahr mehr, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Schwarz. Betz hat dem Urteil zufolge in den Jahren von 1999 bis 2002 osteuropäische Lastwagenfahrer illegal auf Strecken innerhalb der EU eingesetzt. Betz habe sich dabei auch der Urkundenfälschung schuldig gemacht und gegen das Ausländergesetz verstoßen. Er habe die bulgarischen Kraftfahrer nicht zur Sozialversicherung angemeldet und 9,6 Millionen Euro Beiträge hinterzogen, sagte Schwarz.

Systematische Schwarzarbeit

Damit die Fahrer für ihn arbeiten konnten, habe der Spediteur sich mit Unterstützung seines Prokuristen beim Ausländeramt mehr als 1000 Visa erschlichen. Mit umgerechnet rund 1,7 Millionen Euro habe Betz zudem Mitarbeiter von Behörden in Georgien und Aserbaidschan bestochen. Der Richter sprach in seiner Urteilsbegründung von einem "System Betz", das der 49-Jährige über Jahre aufgebaut und aufrechterhalten habe. Mit den Straftaten habe Betz dem Unternehmen Wettbewerbsvorteile und damit zusätzlichen Gewinn verschafft.

Staatsanwaltschaft und Betz hatten im Februar eine Einigung erzielt. Teil dieser Verständigung war ein Geständnis, das Betz vor Gericht ablegte. Dabei übernahm er die volle Verantwortung und kündigte an, gemeinsam mit dem Unternehmen für die Konsequenzen einzustehen. Die zweieinhalb Jahre Untersuchungshaft werden voll auf die Haftstrafe angerechnet. Was mit den restlichen zweieinhalb Jahren der Freiheitsstrafe passiere, werde in einem gesonderten Verfahren geklärt, sagte der zuständige Richte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Seiten können Rechtsmittel dagegen einlegen.
 
Rund 35 Millionen Forderungen an Unternehmensgruppe

Die Willi-Betz-Unternehmensgruppe muss insgesamt fast 15 Millionen Euro Strafe zahlen, darunter Geldbußen und einen Ausgleich für die Gewinne, die die Spedition mit Hilfe der Straftaten gemacht hat. Außerdem hat das Unternehmen bereits offene Forderungen von Sozialversicherungsbehörden, des Finanzamtes Reutlingen und des Zolls in Höhe von rund 20 Millionen Euro beglichen. Die beiden Mitangeklagten wurden zu Bewährungsstrafen von einem und zwei Jahren sowie zu Geldbußen von 15.000 Euro und 25.000 Euro verurteilt. Sie seien wichtige Gehilfen von Betz gewesen, sagte Schwarz. Die Betz-Gruppe mit Sitz im schwäbischen Reutlingen gehört zu den größten Transportunternehmen in Europa und beschäftigt eigenen Angaben zufolge rund 8000 Mitarbeiter in 20 Ländern. In diesem Jahr peilt das Unternehmen einen Umsatz von rund einer Milliarde Euro an. (cp/dpa)

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