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Prozess: Leo Kirch verbucht Teilerfolg mit Klage gegen Deutsche Bank

Der Medienunternehmer Leo Kirch hat mit einer Klage gegen die Deutsche Bank teilweise Erfolg gehabt. Der Bundesgerichtshof hat die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Jahr 2002 für nichtig erklärt.

Nach einem Urteil vom Montag hätten die Aktionäre in der Hauptversammlung im Juni 2003 über den Konflikt Kirchs mit Ex-Vorstandssprecher Rolf Breuer informiert werden müssen. Die Entlastung kann aber problemlos bei nächster Gelegenheit nachgeholt werden und hat keine Auswirkungen auf Schadensersatzforderungen Kirchs.

Der 82-Jährige macht Breuer für den Niedergang seines Medienimperiums mitverantwortlich, weil dieser in einem Interview im Februar 2002 Zweifel an Kirchs Kreditwürdigkeit geäußert hatte. Der Unternehmer hat Breuer und die Deutsche Bank deswegen mit einer ganzen Reihe von Prozessen überzogen. Das Münchener Landgericht wird am 10. März über das größte Verfahren - eine milliardenschwere Schadensersatzklage - entscheiden. (Az.: II ZR 185/07 vom 16. Februar 2009)

Der Bundesgerichtshof (BGH) begründete seine Entscheidung mit einer aktienrechtlichen Regelung, wonach die Aktionäre über Interessenkonflikte "in der Person eines Organmitglieds" unterrichtet werden müssen - also über die 2003 bereits aktuellen Schadensersatzforderungen gegen den damaligen Vorstandssprecher Breuer.

Die weitergehenden Argumente von Kirchs Anwälten wiesen die Karlsruher Richter dagegen zurück. Sie wollten die komplette Hauptversammlung wegen eines angeblichen Formfehlers kippen - der Notar habe die Sitzung nicht ordnungsgemäß protokolliert. Er hatte zunächst einen Entwurf gefertigt und - wie gesetzlich vorgeschrieben - am Ende der Versammlung unterschrieben. Zu den Akten gelangte allerdings eine überarbeitete und nicht die ursprüngliche Fassung. Laut BGH ist gegen diese bei Hauptversammlungen übliche Praxis nichts einzuwenden. (imo/dpa)

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