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Der frühere Vorstandschef der HSH Nordbank, Dirk Jens Nonnenmacher, vor Gericht.

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Prozessauftakt im Fall Nonnenmacher und HSH Nordbank: Kompletter Vorstand muss sich mit Nonnenmacher vor Gericht verantworten

Offene Rechnung: In Hamburg hat der Prozess gegen einstige Spitzenbanker der HSH Nordbank um Dirk Jens Nonnenmacher begonnen. Die Manager könnten persönlich für verlustreiche Geschäfte während der Finanzkrise haften – und die Richter ein Exempel statuieren.

Von Maris Hubschmid

Es ist ein historisches Ereignis. Sechs Managern der HSH-Nordbank, darunter der einstige Vorstandschef Dirk Jens Nonnenmacher, wird vorgeworfen, mit einem Wertpapierhandel Milliarden von Euro veruntreut zu haben. Jetzt sollen sie dafür offiziell zur Rechenschaft gezogen werden. Am Ende des am Mittwoch in Hamburg eröffneten Prozesses könnten die Männer persönlich haftbar gemacht werden für einen Verlust, den sie dem Unternehmen durch hochriskante Geschäfte während der Finanzkrise eingebracht haben. Im Kern geht es um einen komplexen Deal, im Rahmen dessen die Bank Immobilienkredite an eine Zweckgesellschaft ausgelagert hatte. Das Führungsgremium wollte damit sein Kapitalpolster vor einem für 2008 geplanten Börsengang aufhübschen – und musste im Gegenzug sechs Jahre lang die Risiken eines Wertpapierportfolios übernehmen, das unter anderem Zertifikate der US-Bank Lehman Brothers enthielt. Als die Werte in der Finanzkrise einbrachen, fehlten der HSH plötzlich 158 Millionen Euro. Die Manager hatten sich verzockt, ihr Geldinstitut geriet dadurch nahezu in den Ruin. Mehr als 13 Milliarden Euro mussten die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein aufbringen, um die Pleite der Bank zu verhindern.

Auf Risiko gespielt – Pflicht verletzt

Dieser Wirtschaftsprozess hat Symbolcharakter. Den Angeklagten drohen Strafen von bis zu zehn Jahren Haft. Die zum Prozessauftakt verlesene Anklage lautet auf Pflichtverletzung wegen mangelnder Risikoprüfung und Untreue in einem besonders schweren Fall. Nonnenmacher, auch als „Dr. No“ bekannt, und der frühere Kapitalmarktvorstand Jochen Friedrich müssen sich überdies zum Vorwurf der Bilanzfälschung verhalten. Zwar hat es in Deutschland bereits Fälle gegeben, in denen sich Bankvorstände wegen ihres Handelns in der Finanzkrise vor Gericht wiederfanden. 2010 wurde der ehemalige Chef der beinahe Pleite gegangenen Mittelstandsbank IKB, Stefan Ortseifen, in Düsseldorf wegen Manipulation zu zehn Monaten Haft verurteilt – allerdings auf Bewährung. 100000 Euro musste er zusätzlich zahlen. Im Verfahren um Schadenersatz wegen der Beinahe-Pleite der einstigen Landesbank Sachsen hat ein beschuldigter Vorstand am Mittwoch einem nicht näher bezifferten Vergleich zugestimmt. Und in München läuft ein Prozess gegen frühere Vorstände der BayernLB, die den Kauf der österreichischen Krisenbank Hypo Alpe Adria eingeleitet hatten. Auch sie wurden wegen des verlustreichen Geschäfts von ihrem einstigen Arbeitgeber auf Schadenersatz verklagt, ein Prozess wegen Untreue könnte folgen.

Alle sind beschuldigt. Den Buhmann gibt es nicht

Dass eine komplette Führungsriege angeklagt ist, gemeinschaftlich und bewusst unsichere Geschäfte betrieben zu haben, schafft allerdings eine neue Dimension bei der Aufarbeitung der Finanzkrise in Europa. Auf der Anklagebank saßen am Mittwoch auch Nonnenmachers Vorgänger Hans Berger sowie der ehemalige Risikomanager Hartmut Strauß. Die Verhandlung wurde bereits kurz nach Beginn unterbrochen, weil die Verteidiger die Formulierung der Anklageschrift für zu wertend hielten. Ihr Einwand wurde jedoch von den Richtern zurückgewiesen. Die sechs Ex-Vorstände geben sich zu Unrecht verfolgt: Vor dem Prozess erklärten sie, sämtliche Pflichten gewissenhaft erfüllt zu haben. Zu der Anklage nahm im Saal am Mittwoch jedoch keiner von ihnen Stellung. Nonnenmacher verfolgte das Geschehen nach einem Bericht der Agentur Reuters mit versteinerter Miene.

Gefängnis oder Bonus?

Das öffentliche Interesse an dem Prozess ist groß. Ehe ein Urteil gesprochen wird, kann aber noch viel Zeit vergehen. Mehr als 40 Prozesstage sind angesetzt, mit einer Entscheidung wird nicht vor 2014 gerechnet. Nach einer Verurteilung könnten auf die Angeklagten dann außerdem noch Schadenersatzansprüche der Bank zukommen. Denkbar ist aber auch, dass das Verfahren gegen Geldauflagen eingestellt wird. Untreue wurde in der Vergangenheit juristisch sehr unterschiedlich bewertet. Die Manager kämen dann straffrei davon. Und Nonnenmacher dürfte auch seine Abfindung von vier Millionen Euro behalten.

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