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Fotos: ddp/Kai-Uwe Heinrich, Montage: Joana Schilling

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Wirtschaft: Prozesse im Schneckentempo

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will Richtern Beine machen. Doch ihre Reform stößt auf Bedenken

Der Fall, der später Rechtsgeschichte schreiben soll, beginnt im Mai 1982 in Wunstorf bei Hannover.

Mustafa Sürmeli stößt auf seinem Mofa mit einer Radfahrerin zusammen. Der junge Türke stürzt und zieht sich zahlreiche Brüche zu. Weil die linke Hand dauerhaft verletzt ist, kann Sürmeli nicht mehr als Programmierer arbeiten. Mit der Versicherung streitet er über eine Entschädigung – 1989 reicht er Klage ein. Doch der Prozess zieht sich hin. Jahre vergehen bis zum ersten Urteil, das ihm Schadenersatz zubilligt, in einem zweiten Verfahren soll geklärt werden, wie viel Geld Sürmeli genau zusteht. Doch die Verhandlungen sind zäh, Gutachten werden eingeholt, ein Urteil wird und wird nicht gefällt. Schließlich wird es Sürmeli zu bunt. 2001 geht er vor das Bundesverfassungsgericht, vergeblich. 2006 – also 17 Jahre nach Verfahrensbeginn – verurteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland, 10 000 Euro Schadenersatz zu zahlen, weil die lange Prozessdauer Sürmelis Rechte verletzt hat.

DIE REFORM

„Jeder hat das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit“, meint Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Das will die Ministerin jetzt per Gesetz sicherstellen. Im April präsentierte die FDP-Politikerin einen ersten Entwurf, nach der Sommerpause wird es eine überarbeitete Fassung geben, in der die Vorschläge und Bedenken der Verbände und der Bundesländer berücksichtigt werden. Doch auch wenn es Veränderungen in Einzelfragen geben wird, an der grundsätzlichen Reformidee wird nicht gerüttelt.

ENTSCHÄDIGUNG

Danach sollen Bürger, deren Prozesse auf der Stelle treten, den Stillstand künftig mit einer Verzögerungsrüge anprangern können. Die soll dem Richter, der das Verfahren betreut, Dampf machen. Passiert auch dann nichts, sollen die Bürger eine Entschädigung verlangen können. Ersetzt werden sollen zum einen Vermögensschäden – wirtschaftliche Nachteile, die etwa einem Einzelhändler dadurch entstehen, dass er jahrelang auf eine Baugenehmigung für seinen Laden wartet. Oder einem Abiturienten, der über Jahre hinweg keine Antwort auf die Frage erhält, ob er zum Studium zugelassen werden muss oder nicht. Hinzu kommt noch ein weitere Entschädigung für die immateriellen Schäden. Bislang ist von einem Schmerzensgeld von 100 Euro pro Monat die Rede, ob es bei dieser Summe bleiben wird, ist jedoch fraglich.

HANDLUNGSBEDARF

Dass etwas passieren muss, steht außer Frage. Bis Ende vergangenen Jahres gab es 54 Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen Deutschland wegen überlanger Gerichtsverfahren. Die Straßburger Richter bemängeln, dass es derzeit an einem geeigneten Verfahren fehlt, mit dem sich die Kläger wehren können. Dass Dienstaufsichtsbeschwerden (formlos, fristlos, fruchtlos) nichts bringen, lernen bereits Jurastudenten im ersten Jahr. Amtshaftungsansprüche, das zweite Instrumentarium aus dem juristischen Werkzeugkoffer, setzen ein Verschulden des Richters voraus. Das nachzuweisen ist schwierig.

Die geplante Reform kommt den Bürgern, die unter Endlos-Verfahren leiden, an diesem Punkt entgegen. Schadenersatz soll es künftig unabhängig von der Frage geben, wer an der Misere Schuld ist. Überlastung der Gerichte oder eine angespannte Personalsituation sollen als Ausrede nicht mehr taugen, stellt die Bundesjustizministerin ausdrücklich fest.

MEHR RICHTER

Die Ministerin will mit ihrem Gesetz die Länder dazu zwingen, mehr Personal einzustellen. Doch Praktiker sind skeptisch. „Ich glaube nicht eine Sekunde daran, dass die Personalhaushalte verstärkt werden“, sagt Jürgen Kipp, Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, „eher wird die Entschädigung gezahlt.“ Dabei könnte man zusätzliche Richter gut gebrauchen. „Beim Verwaltungsgericht Potsdam gibt es über 1000 Akten, die älter als drei Jahre sind“, berichtete der Chef des Oberwaltungsgerichts kürzlich auf einer Veranstaltung der Rechtsanwaltskammer Berlin. In Potsdam wäre es schon ein Erfolg, wenn „kein Verfahren länger als ein Jahr dauert“, betont Kipp. Das Problem: Wegen der richterlichen Unabhängigkeit sind die Möglichkeiten, Richtern Druck zu machen, begrenzt. Langsame Richter gegen leistungsstarke auszutauschen, so dass diese den Rückstand abbauen, scheitert an der richterlichen Unabhängigkeit. Selbst bei eklatanten Fällen könne die Dienstaufsicht nicht eingreifen, kritisiert Kipp.

BERLIN MIT PROBLEMEN

Im Vergleich zu anderen Bundesländern hinkt Berlin bei der Verfahrenslänge oft hinterher (siehe Tabelle). Das gilt vor allem für die Verwaltungs-, Finanz- und Landessozialgerichte. Auch das Kammergericht braucht für zivilrechtliche Berufungsverfahren im Schnitt länger als andere Oberlandesgerichte. Monika Nöhre, Präsidentin des Kammergerichts, verweist auf die aufwendigen Bankenprozesse, die Personal und Energie binden. Und sie beklagt das wachsende Ungleichgewicht zwischen Anwälten und Richtern. „Die Spezialisierung der Anwälte nimmt zu“, berichtet Nöhre. Die Richter müssten irgendwie Schritt halten.

Das scheitert manchmal schon an ganz praktischen Dingen. Weil es an Verwaltungspersonal fehlt, müssen sich die Richter gelegentlich auch um banale Dinge kümmern, etwa um einen Aktenwagen, mit dem man die Akten zum Gerichtssaal rollen kann. Oder um das Ausfertigen des Urteils. Weil die Geschäftsstelle überlastet war, habe sie selbst schon mal ein 300 Seiten langes Urteil abtippen müssen, berichtet Gabriele Cirener, Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin.

DIE BEDENKEN

Eine Reform ist nötig, meinen Richter und Anwälte, aber wie? Der Deutsche Richterbund befürchtet Verzerrungen. Es bestehe die Gefahr, dass Richter und Staatsanwälte künftig die Verfahren vorziehen, bei denen eine Verzögerungsrüge vorliegt. „Die Leidtragenden wären diejenigen Parteien, die akzeptieren, dass eine sorgfältige und gewissenhafte Verfahrensführung ihre Zeit benötigt“, warnt der Verband. Irene Schmid, Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Berlin, hat Sorge, dass die ohnehin knappen Haushaltsmittel für Entschädigungszahlungen ausgegeben werden und nicht für neue Stellen.

Grundsätzliche Kritik kommt aus den Ländern. Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) will nicht, dass die Länder über Entschädigungszahlungen für schlecht gemachte Bundesgesetze haften müssen. Außerdem könne es auch Gründe haben, warum ein Verfahren lange dauert, gibt die Senatorin zu bedenken.

Kritik gibt es auch aus der eigenen Partei. Der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn, FDP-Mitglied wie Leutheusser-Schnarrenberger, bezweifelt grundsätzlich die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes. „Zum einen wird die Folge eine erhebliche Steigerung der Beschwerdezahlen sein“, sagte Hahn dem Tagesspiegel, „dies wird zu einer Mehrbelastung der Gerichte führen.“ Zum anderen bemängelt Hahn das „sehr aufwendige“ Verfahren. Ohne den Bundesrat kann das Gesetz nicht in Kraft treten. Wie sich Hessen und Berlin in der Länderkammer verhalten werden, ist noch offen. Stimmen die Länder dagegen, könnte sich die Reform der überlangen Gerichtsverfahren selbst zu einer Endlos-Geschichte entwickeln.

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