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Wirtschaft: Punktsieg für Telekom im Kleinanleger-Prozess

Gericht hält Immobilienbewertung für korrekt

Frankfurt am Main - Die Kläger waren gewarnt. Dass sie allerdings schon am zweiten Tag des größten Anlegerprozesses in der deutschen Geschichte einen Rückschlag hinnehmen mussten, hätten sie wohl nicht erwartet. In einem zentralen Punkt ist das Gericht offenbar nicht auf ihrer Seite.

Der Vorsitzende Richter Christian Dittrich machte am Dienstag klar, dass er die umstrittene Gruppenbewertung der Telekom-Immobilien für rechtens hält. „Da bin ich fast vom Stuhl gefallen“, sagte Anlegeranwalt Klaus Rotter. Die Kläger hatten die Zusammenfassung der Immobilien in sogenannte Cluster bemängelt. Sie kritisieren, dass die Telekom die Grundstücke und Gebäude – es handelt sich um insgesamt 70 000 Objekte – nicht einzeln bewertet habe.

Auch das Argument, die Telekom habe ihre Immobilien zunächst zu hoch bewertet, überzeugte die Richter zunächst nicht. Dass die Telekom den Wert ihrer Immobilien nach dem dritten Börsengang um 2,1 Milliarden Euro auf rund 15 Milliarden Euro nach unten korrigiert habe, sei unproblematisch, also kein Fehler im Börsenprospekt. Grob überschlagen stelle das eine Abweichung von zwölf Prozent dar, so Richter Dittrich. Dies sei auch bei einer Vielzahl von Einzelbewertungen durchaus üblich.

Nach Meinung von Prozessbeobachtern könnte dies heißen, dass die Frage der Immobilienbewertung für dieses Verfahren keine Rolle mehr spielt. Sie gehen allerdings davon aus, dass der Prozess über die bisher angesetzte Dauer von 17 Verhandlungstagen bis Ende Mai laufen wird. Auch beim Themenkomplex Voicestream, der US-Gesellschaft, die die Telekom kurz nach dem dritten Börsengang übernommen hatte, lief es nicht nach Wunsch der Anlegeranwälte. Die Richter beschränkten den Komplex auf die Frage, wann die Entscheidung zum Kauf gefallen sei. Andreas Tilp, der die Musterklage führt, wollte den gesamten Themenkomplex verhandeln – etwa auch die Frage nach dem Kaufpreis.

Die Kläger fühlen sich von dem Verkaufsprospekt zum dritten Börsengang getäuscht und verlangen Schadenersatz für ihre Kursverluste. Ab Montag sind erste Zeugen geladen. hac, pan, sos/HB

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