zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Quersubvention der Post AG im zulässigen Rahmen

BONN/BERLIN . Das Bundeskartellamt ist am Freitag von seiner früheren Äußerungen abgerückt, wonach die Behörde bereits seit 1996 die Deutsche Post AG verdächtigt, ihren verlustreichen Frachtdienst in unzulässiger Weise querzusubventionieren.

BONN/BERLIN . Das Bundeskartellamt ist am Freitag von seiner früheren Äußerungen abgerückt, wonach die Behörde bereits seit 1996 die Deutsche Post AG verdächtigt, ihren verlustreichen Frachtdienst in unzulässiger Weise querzusubventionieren. Diese Frage sei nicht Gegenstand eines damals vom Kartellamt verfaßten Gutachtens gewesen, sagte ein Behördensprecher in Berlin. Die Wettbewerbshüter seien bei ihrer Prüfung allerdings zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen, daß die Erlöse bei der Paketpost bei weitem nicht zur Deckung der Kosten ausreichten.Die 9. Beschlußabteilung des Kartellamtes stellte im August 1996 nach einer Überprüfung bei der Post fest, daß im Frachtdienst unbestreitbar "eine erhebliche Kostenunterdeckung" vorliegt. Die Post selbst räumte auf Anfrage ein, Defizite bei der Fracht mit Gewinnen im Briefdienst und anderen Sparten auszugleichen. Dabei handele es sich aber nicht um eine verbotene Quersubventionierung, sagte ein Sprecher. Auf diese Weise würden nur Verluste finanziert, die dem Unternehmen durch den sogenannten Universaldienst entstünden, den andere Anbieter nicht leisten müßten. Als marktbeherrschendes Unternehmen ist die Post gesetzlich verpflichtet, bestimmte Angebote wie den Paketdienst bis in den letzten Winkel der Bundesrepublik und zu für jeden erschwinglichen Preisen zu erbringen.Laut Geschäftsbericht standen dem Briefumsatz von 19,3 Mill. DM im Jahr 1998 Fracht-Erlöse von 4,5 Mill. DM gegenüber. Die Post will die Paket-Beförderung jedoch erheblich ausbauen und über internationale Beteiligungen zum führenden europäischen Versender werden.

Zur Startseite